Ein neues Gesetz will klaren Wein einschen­ken: Minis­te­rin Klöck­ner legt dem Bundes­ka­bi­nett den Entwurf für ein Weinge­setz vor. Das hat zwei Ziele.

Kern sei eine stärke­re Herkunfts­pro­fi­lie­rung deutscher Weine, sagte die CDU-Politi­ke­rin in Berlin. Diese seien inter­na­tio­nal angese­hen, verlö­ren aber im inter­na­tio­na­len Vergleich seit Jahren Markt­an­tei­le, und auch die heimi­sche Nachfra­ge sei «eher rückläufig».

Abhil­fe soll unter anderem eine «Herkunfts-Pyrami­de» für den Wein schaf­fen. Ganz oben stehen Weine aus einzel­nen Weinbergs­la­gen, ganz unten steht Landwein aus Deutsch­land, ohne genaue­re Herkunfts­an­ga­ben. Die Pyrami­de steht für den Grund­satz: «Je kleiner die Herkunft, desto höher die Anfor­de­rung und damit die Quali­tät», sagte Klöck­ner, die im rhein­land-pfälzi­schen Weindorf Gulden­tal selbst auf einem Weingut aufge­wach­sen ist. Dahin­ter steht die Idee, dass ein Lagen­wein in beson­de­rer Weise die Beson­der­hei­ten eines Weinbergs und seines Bodens zum Ausdruck bringt, in der Fachspra­che als «Terro­ir» bezeichnet.

Die Unter­schei­dung von Lagen­wein, Ortswein und Gutswein haben viele Winzer bereits einge­führt, nach dem Beispiel des Verbands Deutscher Prädi­kats­wein­gü­ter (VDP). Das neue Weinge­setz passt das deutsche Recht damit auch den seit 2012 in der EU gelten­den Bestim­mun­gen an. Dazu gehört die Unter­schei­dung zwischen «geschütz­ten Ursprungs­be­zeich­nun­gen» (g.U.) — das ist etwa die Verbin­dung eines Ortsna­mens mit der Bezeich­nung einer Weinbergs­la­ge — und den weiter gefass­ten «geschütz­ten geogra­fi­schen Angaben» (g.g.A.) — das kann etwa der Name eines Anbau­ge­biets wie der Pfalz sein.

Für die endgül­ti­ge Fassung der Weinver­ord­nung sind einige Streit­punk­te wie der Umgang mit den sogenann­ten Großla­gen dem Verneh­men nach noch nicht endgül­tig geklärt. Großla­gen tragen Bezeich­nun­gen, die wie eine Einzel­la­ge ausse­hen, aber ganz verschie­de­ne Weinber­ge umfas­sen. So kommt etwa der Mosel­wein «Piespor­ter Michels­berg» aus 37 Einzel­la­gen in neun verschie­de­nen Gemein­den. Bei Weinen solcher Großla­gen soll künftig der Ortsna­me nicht mehr auftau­chen. Die Details sollen noch in Gesprä­chen mit Weinbau­ver­bän­den geklärt werden.

Das neue Weinrecht, das nach Abschluss des parla­men­ta­ri­schen Verfah­rens im Dezem­ber in Kraft treten könnte, bestimmt auch, dass Neuan­pflan­zun­gen von Weinre­ben auf 0,3 Prozent begrenzt werden. Konkret bedeu­te das, dass rund 300 Hektar Reben pro Jahr bis 2023 dazukom­men dürften, erklär­te Klöck­ner. Das sei im Inter­es­se aller Winzer.

Zudem soll das Marke­ting für deutsche Weine verbes­sert werden. Frank­reich oder Itali­en unter­näh­men da bereits «enorme Anstren­gun­gen», sagte die Minis­tern. «Da legt Deutsch­land jetzt nach.» Von 500.000 Euro würden die Mittel für die Bundes­an­stalt für Landwirt­schaft und Ernäh­rung auf zwei Millio­nen Euro aufge­stockt. Dazu kämen 37 Millio­nen Euro für die Bundes­län­der aus einem EU-Topf, die bisher nicht von allen Ländern genutzt worden sein.

Die Weinbau­ver­bän­de in Deutsch­land stehen nun vor der Aufga­be, ihre konkre­ten Anfor­de­run­gen für Quali­täts­wei­ne neu zu bestim­men. Mit dem neuen Weinrecht wird der allge­mei­ne Rahmen vorge­ge­ben. Die Erzeu­ger können für ihre Anbau­ge­bie­te spezi­fi­sche Profi­le entwi­ckeln, bis hin zur Bestim­mung zuläs­si­ger Rebsor­ten und Vorga­ben für Hektar­er­trä­ge oder Restzu­cker­ge­hal­te. «Das wird eine relativ kompli­zier­te Angele­gen­heit», erwar­tet der Präsi­dent des Weinbau­ver­bands Rhein­hes­sen, Ingo Steitz.

Für die Entwick­lung eigener Profi­le etwa zu Orts- und Lagen­wei­nen wurden im vergan­ge­nen Jahr Schutz­ge­mein­schaf­ten gegrün­det. Zuvor war dies ausschließ­lich Gegen­stand von Landes­ver­ord­nun­gen. In der Schutz­ge­mein­schaft Rhein­hes­sen etwa sind neben dem Weinbau­ver­band auch die Weinkel­le­rei­en und Winzer­ge­nos­sen­schaf­ten vertreten.

«Da geht es darum, indivi­du­el­le Quali­tä­ten heraus­zu­ar­bei­ten», sagte Steitz. So sollen die Angaben auf dem Weineti­kett dem zu erwar­ten­den Geschmacks­bild entspre­chen. Auch die Anfor­de­run­gen zu Weinen mit beson­de­rem Prädi­kat wie Kabinett oder Spätle­se sowie Geschmacks­an­ga­ben wie «trocken» sollen in den Regio­nen entwi­ckelt und festge­legt werden.