TÜBINGEN (dpa/lsw) — Ab dem 1. Januar wird in Tübin­gen für Coffee-to-go-Becher oder Boxen für das Mittag­essen eine Verpa­ckungs­steu­er fällig. Wirte sollen nun auf Mehrweg umstel­len. Wie das geht, erklärt OB Palmer.

Mit einem Jahr Verspä­tung führt Tübin­gen zum 1. Januar 2022 eine Steuer für Einweg­ver­pa­ckun­gen und Einweg­be­steck ein. Wie diese Steuer funktio­niert und wie die Stadt­ver­wal­tung die Betrie­be dabei unter­stützt, will Oberbür­ger­meis­ter Boris Palmer (Grüne) heute in einer Onlin­ever­an­stal­tung erklä­ren. Geplant ist, dass Einweg­ver­pa­ckun­gen und Einweg­ge­schirr mit jeweils 50 Cent netto besteu­ert werden. Für Einweg­be­steck beträgt die Steuer 20 Cent netto. Zahlen müssen die Steuer die Händler, die Take-away-Gerich­te und Kaffee zum Mitneh­men in nicht wieder­ver­wend­ba­ren Verpa­ckun­gen verkau­fen. Ziel ist es, den Verpa­ckungs­müll in Tübin­gen zu reduzieren.

Nach Kennt­nis des Deutschen Städte­tags hat bisher keine weite­re Kommu­ne eine solche Steuer erhoben. 1998 hatte Kassel eine Verpa­ckungs­steu­er einfüh­ren wollen, war aber vor dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt geschei­tert. Unter Berufung auf dieses Urteil ist eine Klage vor dem Verwal­tungs­ge­richts­hof in Mannheim gegen die Tübin­ger Verpa­ckungs­steu­er anhän­gig. Nach Auskunft der Stadt Tübin­gen ist eine mündli­che Verhand­lung in dem Normen­kon­troll­ver­fah­ren für das erste Quartal 2022 geplant.