Menschen wie Caro und Franzi möchten nicht zusehen, wie Super­märk­te massen­haft Lebens­mit­tel entsor­gen. Im Schutz der Dunkel­heit bedie­nen sie sich aus den Tonnen — mit dem Risiko, sich straf­bar zu machen.

Der Gesetz­ge­ber dürfe grund­sätz­lich auch das Eigen­tum an wirtschaft­lich wertlo­sen Sachen straf­recht­lich schüt­zen, teilte das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt in Karls­ru­he am Diens­tag mit. (Az. 2 BvR 1985/19 u.a.)

Die jungen Frauen hatten nachts in Olching bei München Obst, Gemüse und Joghurt aus dem Müll eines Super­mark­tes gefischt. Mit dem «Contai­nern» wollen sie dagegen protes­tie­ren, dass Geschäf­te massen­wei­se Lebens­mit­tel wegwer­fen, obwohl diese noch genieß­bar wären. Weil der Contai­ner verschlos­sen zur Abholung bereit­stand, werte­ten die Gerich­te das als Diebstahl und verur­teil­ten die Frauen zu Sozial­stun­den. Außer­dem bekamen sie eine Geldstra­fe auf Bewährung.