Wer in Deutsch­land mit Bus oder Bahn unter­wegs ist, muss eine Mund-Nasen-Maske tragen. Ausnah­men gibt es bei gesund­heit­li­chen Einschrän­kun­gen. Die Bundes­po­li­zei warnt jedoch davor, sich einfach ein Attest selbst auszufüllen.

Ein Arzt habe das Blanko-Attest auf seiner Homepage angebo­ten, Nutzer hätten ihm zufol­ge nur ihren Namen und ihre Adres­se eintra­gen müssen. Dem wider­spricht die Polizei: Mit dem Gebrauch unrich­ti­ger Gesund­heits­zeug­nis­se mache man sich straf­bar. Dazu komme eine Anzei­ge, da Mund und Nase nicht bedeckt seien.