Sigma­rin­gen — Am Freitag­abend führten Einsatz­kräf­te der Verkehrs­dienst-Außen­stel­le Sigma­rin­gen mit Unter­stüt­zung von Beamten des Polizei­re­viers Sigma­rin­gen und der Polizei­hun­de­füh­rer im Stadt­ge­biet Sigma­rin­gen Schwer­punkt­kon­trol­len zur Überwa­chung der Tuning- und Poser­sze­ne durch. Im Zeitraum zwischen 18.30 Uhr und 22.45 Uhr wurden dabei etwa 15 der Szene zuzurech­nen­de Fahrzeu­ge kontrolliert.

Der 40-jähri­ge Fahrer eines Chevro­let Camaro wurde gegen 19.30 Uhr von einer Zivil­strei­fe dabei beobach­tet, wie er zunächst mit auffal­lend lautem Auspuff­ge­räusch durch die Innen­stadt fuhr, dieses jedoch plötz­lich während der Fahrt deutlich abnahm, als das Fahrzeug einen Strei­fen­wa­gen passier­te. Nachdem das Geräusch danach wieder erkenn­bar lauter wurde, wurde der Wagen angehal­ten und kontrol­liert. Hierbei stell­ten die Beamten und ein hinzu­ge­zo­ge­ner Kfz-Sachver­stän­di­ger fest, dass an dem Chevro­let eine nicht serien­mä­ßi­ge Klappen­aus­puff­an­la­ge verbaut war und die Auspuff­klap­pe über einen Schal­ter manuell verstellt werden konnte, um den Sound zu verän­dern. Eine Stand­ge­räusch­mes­sung ergab bei geöff­ne­ter Klappe einen deutlich über dem zuläs­si­gen Grenz­wert liegen­den Dezibel-Wert. Durch die bauli­che Verän­de­rung erlosch zudem die Betriebs­er­laub­nis für das Fahrzeug. Gegen den 40-Jähri­gen wurde ein Bußgeld­ver­fah­ren einge­lei­tet, weiter­hin wird er mutmaß­lich auch für die Gebüh­ren des Kfz-Sachver­stän­di­gen aufkom­men müssen.

Gegen 22 Uhr wurde ein junger Mann mit seinem “frisier­ten” Auto auf einem Parkplatz überprüft. Der Pkw-Lenker hatte nicht nur eine neue Fahrwerks­fe­der und Distanz­schei­ben verbaut, sondern sein Auto auch mit einer neuen Rad- und Reifen­kom­bi­na­ti­on verse­hen. Dabei streif­ten die Reifen erkenn­bar an der Innen­sei­te des Radkas­tens. Ferner versetz­te der 25-Jähri­ge die Motor­hau­be durch sogenann­te Stancer nach oben, wodurch im Falle eines Zusam­men­sto­ßes ein Fußgän­ger­schutz nicht mehr gewähr­leis­tet ist. Mit dem Einbau eines neuen Luftfil­ters in Verbin­dung mit einem neuen Endschall­dämp­fer erzeug­te das Fahrzeug überdies einen zu hohen Geräusch­pe­gel. Für die gesam­ten Verän­de­run­gen und die im Auto verbau­ten Hosen­trä­ger­gur­te konnte der junge Mann keinen Nachweis der Zuläs­sig­keit erbrin­gen. Die Polizis­ten unter­sag­ten die Weiter­fahrt und zeigten den Autofah­rer an, da durch die Manipu­la­tio­nen an seinem Fahrzeug die Betriebs­er­laub­nis erloschen war.

Insge­samt wurden im Rahmen der Schwer­punkt­kon­trol­le vier Verstö­ße festge­stellt, von denen drei jeweils zum Erlöschen der Betriebs­er­laub­nis des betrof­fe­nen Fahrzeugs führten.