KONSTANZ — Das Polizei­prä­si­di­um Konstanz zieht eine erste Zwischen­bi­lanz zum Versamm­lungs- und Demons­tra­ti­ons­ge­sche­hen am 3. Oktober in Konstanz.

Für den 03. bis 04.10.2020 haben mehre­re Inter­es­sen­grup­pen und auch Privat­per­so­nen zu Kundge­bun­gen mit oder auch ohne Aufzü­ge im Stadt­ge­biet Konstanz zum Thema “Corona-Maßnah­men” aufge­ru­fen. Hierbei wurden von den Initia­to­ren bei der Stadt Konstanz unter­schied­li­che Veran­stal­tun­gen, teils begin­nend schon am Vormit­tag und dem frühen Nachmit­tag bis in die Abend­stun­den des Samstags mit verschie­de­nen Teilneh­mer­zah­len gemel­det. So auch eine “Menschen­ket­te” um den Boden­see mit gemel­de­ten 15.000 Teilneh­mern, sowie einer Abschluss­kund­ge­bung in Konstanz, mit von den Initia­to­ren angekün­dig­ten 4.500 Teilneh­mern. Im Bereich Konstanz konnten bisher knapp tausend Perso­nen festge­stellt werden, die dem Aufruf zur Bildung einer “Menschen­ket­te” folgten.

Aus polizei­li­cher Sicht verlief der heuti­ge Samstag­vor­mit­tag bis in den frühen Nachmit­tag sehr ruhig. Nur verein­zelt sammel­ten sich kleine­re Gruppen mit unter­schied­li­chen Themen entspre­chend den bei der Stadt Konstanz angemel­de­ten Initia­ti­ven oder Privatinitiatoren.

Einige der schon für die Vormit­tags­stun­den angemel­de­ten Kundge­bun­gen fanden — mögli­cher­wei­se auch dem vormit­tags anhal­ten­den Regen­wet­ter geschul­det — dagegen erst gar nicht statt. So auch eine Demons­tra­ti­on mit angemel­de­ten 5.000 Teilneh­mern, die um 10 Uhr für den Bereich “Klein Venedig” und Stadt­gar­ten angemel­det war.

Eine Gruppe mit rund 25 Radfah­rern als Initia­ti­ve gegen die sogenann­ten “Querden­ker” machte sich von der Konstan­zer Innen­stadt in Richtung Seestra­ße auf. Auch hier waren wesent­lich weniger Radler unter­wegs, als bei der Stadt angemeldet.

Bisher gab es keine heraus­ra­gen­den Vorkomm­nis­se bei den einzel­nen Gruppie­run­gen oder Zusam­men­ste­hen­den. Ledig­lich zwei sogenann­te Querden­ker, die ohne das Tragen einer Maske eine Gaststät­te betre­ten hatten, mussten dort des Hauses verwie­sen werden.

Die Polizei erteil­te gegen eine Person einen vorläu­fi­gen Platz­ver­weis und schloss diesen zunächst von der Teilnah­me an einer Kundge­bung aus, nachdem der Mann sich nach der ersten Überprü­fung vermeint­lich nicht an Versamm­lungs­grund­sät­ze hielt. Er führte augen­schein­lich einen Gegen­stand mit, welcher — so die erste Einschät­zung — der Art nach zu Verlet­zun­gen an Perso­nen führen kann und nach dem Versamm­lungs­ge­setz verbo­ten ist. Im weite­ren Verlauf der Überprü­fung wurde dies jedoch nicht bestä­tigt und der Platz­ver­weis wieder aufge­ho­ben. Die Versamm­lung wurde fortge­setzt, jedoch aus Protest gegen den Platz­ver­weis vorzei­tig beendet.

Auch die Verkehrs­be­ein­träch­ti­gun­gen hielten sich bislang absolut in Grenzen.