GAMMERTINGEN (dpa/lsw) — Ein wegen Brand­stif­tung mit Todes­fol­ge angeklag­ter 25-Jähri­ger ist vor Gericht freige­spro­chen worden. Es habe nicht genug Bewei­se für seine Täter­schaft gegeben, teilte ein Sprecher des Landge­richts Hechin­gen am Freitag mit. Der Haftbe­fehl gegen ihn werde daher aufge­ho­ben. Vor allem habe das Gericht nach vier Verhand­lungs­ta­gen nicht klären können, wie der Brand entstan­den war, da alle Spuren durch das Feuer vernich­tet worden waren.

Dem Mann wurde von der Staats­an­walt­schaft vorge­wor­fen, im vergan­ge­nen August in Gammer­tin­gen (Kreis Sigma­rin­gen) einen Brand gelegt zu haben, bei dem ein Mensch ums Leben kam. Die Behör­de war der Ansicht, dass der Mann das Feuer nachts im Wohnzim­mer eines Hauses entfacht hatte, in dem vier Bewoh­ner geschla­fen hatten. Drei konnten damals von der Feuer­wehr geret­tet werden. Der vierte Bewoh­ner starb am Tatort an den Folgen einer Rauchgasvergiftung.

Laut Staats­an­walt­schaft hatte der Mann die Tat nach seiner Festnah­me abgestrit­ten. Seine Vertei­di­gung plädier­te dem Gericht zufol­ge auf Freispruch, die Staats­an­walt­schaft hatte eine Freiheits­stra­fe von sieben Jahren beantragt.