STUTTGART (dpa/lsw) — In Baden-Württem­berg können ab Montag wieder mehr Studie­ren­de in Präsenz an den Hochschu­len im Land lernen. Die Landes­re­gie­rung hat in der Nacht zu Sonntag Ausnah­men in die Corona-Verord­nung des Landes aufge­nom­men. Sie gelten demnach für Studie­ren­de, die unmit­tel­bar vor dem Abschluss oder vor abschluss­re­le­van­ten Teilprü­fun­gen stehen. Die geänder­te Verord­nung tritt am Montag in Kraft. Bislang gab es ledig­lich Ausnah­men für Studie­ren­de im ersten Semes­ter und für Lehrin­hal­te, die sich nicht ins Digita­le übertra­gen lassen, wie etwa Laboruntersuchungen.

Zudem wurden die Vorga­ben für den Nachweis von Corona-Schnell­tests angepasst. Die neue Verord­nung sieht vor, dass auch Firmen, Dienst­leis­ter wie etwa Friseu­re sowie Schulen und Kitas Nachwei­se über Schnell­tests ausstel­len dürfen. Voraus­set­zung dafür ist, dass der Test durch fachkun­di­ges oder geschul­tes Perso­nal vorge­nom­men wird. Bei entspre­chend zugelas­se­nen Tests dürfe man sich auch selbst testen, solan­ge ein geeig­ne­ter Beschäf­tig­ter den Test überwacht und das Ergeb­nis beschei­nigt, so das Staatsministerium.