SIGMARINGEN — Der starke Schnee­fall und die niedri­gen Tempe­ra­tu­ren sorgen nicht nur für traum­haf­te Wintertage. 

Bei solch winter­li­chen Bedin­gun­gen sind die Mitar­bei­ter des städti­schen Bauhofs Tag und Nacht im Einsatz, um Straßen, Fußgän­ger­we­ge, Parkplät­ze und öffent­li­che Plätze von der Schnee­last zu befrei­en. Doch auch die Bürger­schaft steht in der Pflicht: Bereits seit 1990 verpflich­tet die Streu­pflicht-Satzung Straßen­an­lie­ger zum Reini­gen, Schnee­räu­men und Betreu­en der Gehwe­ge. Nach dieser Satzung obliegt es Straßen­an­lie­gern, Gehwe­ge bei Schnee­häu­fun­gen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglät­te mit abstump­fen­dem Materi­al wie Sand, Splitt oder Asche zu bestreu­en. Die Gehwe­ge müssen werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feier­tags bis 08.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee- bzw. Eisglät­te auftritt, ist unver­züg­lich, bei Bedarf auch wieder­holt, zu räumen und zu streu­en. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Ist auf keiner Seite der Straße ein Gehweg vorhan­den, gelten diese Vorga­ben ebenfalls für entspre­chen­de Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 Metern.

Aufgrund der aktuel­len Witte­rung bittet die Stadt­ver­wal­tung Sigma­rin­gen um dringen­de Beach­tung. Die vollstän­di­ge Satzung kann auf der städti­schen Homepage www.sigmaringen.de > Bürger & Rathaus > Verwal­tung & Politik > Satzun­gen & Verord­nun­gen einge­se­hen werden.

https://www.sigmaringen.de/de/Buerger-Rathaus/Verwaltung-Politik/Satzungen-Verordnungen/