Einst ließen sie sich gut gelaunt auf dem roten Teppich ablich­ten — Rapper Bushi­do und sein Geschäfts­part­ner Arafat A.-Ch.. Doch dann trenn­te sich Bushi­do 2017 von dem Clanchef. Nun haben sich die Ex-Freun­de wieder­ge­se­hen — vor Gericht.

In dem Prozess gegen den Chef einer bekann­ten Berli­ner Großfa­mi­lie und drei seiner Brüder ist der Musiker Neben­klä­ger und Zeuge. Eines haben die Ex-Freun­de und heuti­gen Gegner noch gemein­sam: Sie kommen am Montag ganz leger im T‑Shirt zum Prozess­auf­takt — Bushi­do in Weiß, Clanchef Arafat A.-Ch. (44) in Schwarz.

Die einsti­gen Partner im Musik­ge­schäft sitzen nun auf verschie­de­nen Seiten im Gericht. Bushi­do, mit bürger­li­chem Namen Anis Ferchi­chi, wirkt nachdenk­lich, verfolgt konzen­triert die Ankla­ge, vermei­det jeden Blick zu Arafat A.-Ch.. Dieser antwor­tet auf die Fragen des Vorsit­zen­den Richters: Deutscher, fünf Kinder von 5 bis 19, geschie­den, gelern­ter Beruf KfZ-Mecha­ni­ker. Jetzi­ge Tätig­keit? «Selbst­stän­dig — Vermie­tung und Verpach­tung.» Alle vier Brüder verwei­gern am ersten Tag des mit Spannung erwar­te­ten Prozes­ses die Aussage.

Der Zoff zwischen den einsti­gen Freun­den begann, als sich Bushi­do von Arafat A.-Ch. im August/September 2017 trenn­te. Der Haupt­an­ge­klag­te soll eine Millio­nen-Zahlung von Bushi­do für angeb­li­che Schul­den sowie die Betei­li­gung an dessen Musik­ge­schäf­ten für 15 Jahre gefor­dert haben. Er habe die geschäft­li­che Trennung nicht akzep­tie­ren wollen und Bushi­do bedroht, ehrver­let­zend beschimpft, drang­sa­liert und verletzt. In seinem verschlos­se­nen Büro habe der 44-Jähri­ge mit Stuhl und Wasser­fla­sche nach dem «Sprach­ge­sangs­künst­ler» gewor­fen. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 sind als Gehil­fen oder Mittä­ter angeklagt. Nur der 39-Jähri­ge sitzt in U‑Haft.

Eine von Bushi­do gebote­ne Abfin­dung von mehr als zwei Millio­nen Euro schlug der Clanchef laut Ankla­ge aus — er habe mehr gefor­dert. Der heute 41-Jähri­ge sollte demnach auch seine Villa in Klein­mach­now an Arafat A.-Ch. verkau­fen. Bushi­do habe sich bedroht gefühlt und um das Leben seiner Frau und Kinder gefürchtet.

Es sei schließ­lich Bushi­dos Frau Anna-Maria gewesen, die A.-Ch. beschied, es werde keine Zahlun­gen geben, hieß es in der Ankla­ge. Sie brach­te die Polizei ins Spiel. Der Rapper verließ Deutsch­land für rund zehn Tage, um sich in Kenia und Thailand «weite­ren Einwir­kun­gen zu entzie­hen». Der Musiker sei danach auch in psycho­lo­gi­scher Behand­lung gewesen. Im März 2018 sahen sich Bushi­do und A.-Ch. das letzte Mal, so die Anklage.

Angeklagt sind nun versuch­te schwe­re räube­ri­sche Erpres­sung, Freiheits­be­rau­bung, gefähr­li­che Körper­ver­let­zung, Nötigung, Belei­di­gung und Untreue. 1800.00 Euro soll einer der Brüder rechts­wid­rig von dem damali­gen Firmen­kon­to von A.-Ch. und Bushi­do abgeho­ben und dem Clanchef gegeben haben. Zur Last gelegt wird A.-Ch. auch, unbefugt Gesprä­che gepos­tet zu haben.

In der «Frank­fur­ter Allge­mei­nen Zeitung» hatte ein Kenner der Szene gesagt, es sei absurd, wenn sich Bushi­do jetzt als Opfer darstel­le. Er habe früher mit seinem «gefähr­li­chen Freund» geprahlt. In einem gemein­sa­men Inter­view des Magazins «Stern» der Eheleu­te Ferchi­chi im Septem­ber 2018 hatte Bushi­do auch über Kontak­te zu einem Mitglied einer anderen Großfa­mi­lie gesprochen.

Arafat A.-Ch. stand schon in Dutzen­den Straf­ver­fah­ren vor Gericht. Sie wurden entwe­der einge­stellt, oder er wurde freige­spro­chen. Zuletzt war er wegen Belei­di­gung und Körper­ver­let­zung schul­dig gespro­chen worden, das Urteil ist aber noch nicht rechts­kräf­tig. Auch seine Brüder sind keine Unbekann­ten im Gericht.

Der Anwalt des Clanchefs, Hansge­org Birkhoff, sagte am Rande, er halte die Sicher­heits­vor­keh­run­gen für völlig übertrie­ben. «Sie dienen einem Spektakel.»

In dem aufwen­di­gen Prozess werden 80 Zeugen erwar­tet, darun­ter promi­nen­te Vertre­ter der deutschen Rapper-Szene. Eine für Mittwoch geplan­te Anhörung von Zeuge Bushi­do wurde verscho­ben. Dafür soll die Frau eines mitan­ge­klag­ten Bruders befragt werden. Zunächst sind bis Ende Novem­ber mehr als 20 Verhand­lungs­ta­ge geplant.