Der Impfstoff­her­stel­ler Curevac darf an seinem Stand­ort Tübin­gen in Massen­pro­duk­ti­on seines Impfstoff gehen. Wie das Regie­rungs­prä­si­di­um Tübin­gen am Freitag mitteil­te, wurde eine notwen­di­ge Erlaub­nis jetzt erteilt. «In der aktuel­len Situa­ti­on hat die Unter­stüt­zung der Unter­neh­men in der Erfor­schung und Entwick­lung von Wirkstof­fen gegen das Corona­vi­rus größte Priori­tät», sagte Regie­rungs­prä­si­dent Klaus Tappe­ser. «Wir schaf­fen für diese Firmen den zuver­läs­si­gen recht­li­chen Rahmen so schnell, wie es unter Wahrung der stren­gen Verfah­rens­vor­schrif­ten möglich ist.»

Arznei­mit­tel auf Basis von Boten-RNA brauchen eine immis­si­ons­schutz­recht­li­che Geneh­mi­gung. Das Biotech-Unter­neh­men Curevac ist auf der Suche nach einem Impfstoff gegen Corona auf dieser Grund­la­ge. Vor ein paar Tagen erhielt das Unter­neh­men grünes Licht für den Start seiner zulas­sungs­re­le­van­ten klini­schen Phase-III-Studie. Mit ersten Ergeb­nis­sen der Studie rund 36 000 rechnet Curevac nach Angaben eines Sprechers Ende des ersten Quartals 2021. Ebenso wie bei Biontech aus Mainz basiert der Curevac-Impfstoff auf dem Boten­mo­le­kül mRNA, der im Körper die Bildung eines Virus-Eiwei­ßes anregt. Dies löst eine Immun­re­ak­ti­on aus, die den Menschen vor dem Virus schüt­zen soll.

Für die geplan­te Markt­ein­füh­rung des Impfstoffs gegen Covid-19 ist, neben einer Erwei­te­rung der Herstel­lungs­er­laub­nis, auch eine Zulas­sung durch die Europäi­sche Arznei­mit­tel-Agentur erforderlich.