Die Bundes­re­gie­rung will zur Behebung des Fachkräf­te­man­gels Menschen durch ein Punkte­sys­tem die Einwan­de­rung nach Deutsch­land ermög­li­chen, auch wenn sie noch keinen Arbeits­platz vorwei­sen können.

Das geht aus «Eckpunk­ten zur Fachkräf­te­ein­wan­de­rung aus Dritt­staa­ten» hervor, die das Kabinett am Mittwoch beschlie­ßen will. Über das Papier hatte zunächst das Nachrich­ten­por­tal t‑online berich­tet, es liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Gesetz­ent­wür­fe dazu sollen im ersten Quartal 2023 vom Kabinett auf den Weg gebracht werden.

Dritt­staats­an­ge­hö­ri­gen «mit gutem Poten­zi­al» soll demnach der Aufent­halt zur Suche eines Arbeits­plat­zes ermög­licht werden. «Wir werden auf Grund­la­ge eines trans­pa­ren­ten unbüro­kra­ti­schen Punkte­sys­tems eine Chancen­kar­te zur Arbeits­platz­su­che einfüh­ren», heißt es in dem Papier. Als Auswahl­kri­te­ri­en werden Quali­fi­ka­ti­on, Sprach­kennt­nis­se, Berufs­er­fah­rung, Deutsch­land­be­zug und Alter genannt.

«Deutsch­land benötigt branchen­über­grei­fend dringend Fachkräf­te. Deshalb müssen alle Poten­zia­le im In- und Ausland gehoben werden», heißt es einlei­tend in dem Entwurf. Rückgrat der Erwerbs­mi­gra­ti­on blieben anerkann­te auslän­di­sche Fachkräf­te, diese «Fachkraft-Säule» soll gestärkt werden. Die Bundes­re­gie­rung setzt zudem darauf, dass inter­na­tio­na­le Studie­ren­de und Auszu­bil­den­de nach ihrem Abschluss als Fachkräf­te in Deutsch­land bleiben.

Unter bestimm­ten Voraus­set­zun­gen soll auch quali­fi­zier­ten Dritt­staats­an­ge­hö­ri­gen ohne vorhe­ri­ge forma­le Anerken­nung ihres Abschlus­ses die Erwerbs­zu­wan­de­rung nach Deutsch­land ermög­licht werden. Dieser Bereich wird in dem Papier «Erfah­rungs-Säule» genannt. In der «Poten­zi­al-Säule» werden jene erfasst, die über das Punkte­sys­tem nach Deutsch­land kommen können.