BERLIN (dpa) — Sexual­straf­ta­ten, Menschen­han­del und versuch­te Tötungs­de­lik­te — an Gründen für ein Verbot hat es Bundes­in­nen­mi­nis­te­rin Faeser nicht gemangelt.

Bundes­in­nen­mi­nis­te­rin Nancy Faeser (SPD) hat die rocker­ähn­li­che Gruppie­rung «United Tribuns» verbo­ten, der in Deutsch­land knapp 100 Mitglie­der zugerech­net werden. Die Polizei durch­such­te am Morgen Privat­woh­nun­gen und Vereins­räu­me der Gruppe in neun Bundesländern.

Mitglie­der der «United Tribuns» hätten schwers­te Straf­ta­ten began­gen, unter anderem Sexual­straf­ta­ten, Menschen­han­del und versuch­te Tötungs­de­lik­te, sagte Faeser. «Wir müssen als Rechts­staat sehr deutlich zeigen, dass wir Gruppie­run­gen, von denen so schwe­re Straf­ta­ten ausge­hen, nicht dulden.»

Nach Angaben des Bundes­in­nen­mi­nis­te­ri­um war die Gruppie­rung 2004 von einem ehema­li­gen bosni­schen Boxer im baden-württem­ber­gi­schen Villin­gen-Schwen­nin­gen gegrün­det worden. Ihr gehören Deutsche und Auslän­der an, die überwie­gend aus den Staaten des ehema­li­gen Jugosla­wi­en stammen. Der Gründer soll sich nicht mehr in Deutsch­land aufhal­ten. Der Mann, der während des Krieges in Bosni­en als Flücht­ling nach Deutsch­land gekom­men war, arbei­te­te den Angaben zufol­ge zunächst als Türste­her und gründe­te später mit anderen zwei Bordelle.

40 Objek­te in NRW durchsucht

Die Gruppe liefer­te sich gewalt­tä­ti­ge Ausein­an­der­set­zun­gen mit konkur­rie­ren­den Rocker­grup­pie­run­gen wie den «Hells Angels». Ihre Mitglie­der seien mit Sexual- und Menschen­han­dels­de­lik­ten, Betrugs­de­lik­ten oder Drogen­han­del in Erschei­nung getre­ten, teilte das Bundes­in­nen­mi­nis­te­ri­um mit. Dass Straf­ta­ten durch die «United Tribuns» nicht nur gedul­det, sondern auch «geför­dert und belohnt» würden, zeige sich auch daran, dass es verschie­de­ne Aufnä­her («Patches») des Vereins gebe, die an Mitglie­der verlie­hen würden, die Straf­ta­ten im Sinne des Vereins verübten.

In NRW wurden nach Düssel­dor­fer Polizei­an­ga­ben 40 Objek­te durch­sucht. Darun­ter seien Vereins­hei­me und Privat­woh­nun­gen in Wupper­tal, Köln, Remscheid und Mettmann sowie in mehre­ren anderen Städten. Bei einem Objekt in Köln seien Spezi­al­ein­hei­ten im Einsatz gewesen. Insge­samt seien mehre­re Hundert Beamte an den Durch­su­chun­gen in NRW beteiligt.

Das Vereins­ver­bot erfolgt nach Angaben des Bundes­mi­nis­te­ri­ums in Abstim­mung mit den Innen­mi­nis­te­ri­en von Bayern, Baden-Württem­berg, Hamburg, Hessen, Mecklen­burg-Vorpom­mern, Nieder­sach­sen, Nordrhein-Westfa­len, Schles­wig-Holstein und Thüringen.