Berlin (dpa) —  Nach und nach enden die Sommer­fe­ri­en — und für Heimkeh­rer aus vielen Staaten bedeu­tet das beim Eintref­fen in Deutsch­land: Nicht nur Koffer auspa­cken, sondern auch einen Corona-Test machen. Wie läuft das ab?

Im Kampf gegen das Corona­vi­rus gilt ab Samstag eine Testpflicht für alle Urlau­ber, die aus Ländern mit vielen Infizier­ten zurück­kom­men. Wer kein negati­ves Test-Ergeb­nis von kurz vor der Abrei­se dabei hat, muss sich nach der Ankunft in Deutsch­land testen lassen.

Dies ist bis zu drei Tage nach der Einrei­se kosten­los möglich, wie eine Verord­nung von Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) festlegt. Die Tests sollen direkt an Flughä­fen zu machen sein oder später in anderen Testzen­tren und Praxen. Freiwil­lig können sich schon seit vergan­ge­nem Samstag alle Urlau­ber kosten­los testen lassen.Der Ärzte­ver­band Marbur­ger Bund begrüß­te die neue Pflicht. An ersten Ergeb­nis­sen sei zu sehen, dass bei Rückkeh­rern aus Risiko­ge­bie­ten die Rate positi­ver Tests höher sei als bei den Tests im Inland, sagte die Vorsit­zen­de Susan­ne Johna der Deutschen Presse-Agentur. «Die Testpflicht könnte dies sogar noch deutli­cher zutage fördern — denn es liegt nahe, dass Menschen mit einer Tendenz zu Risiko­ver­hal­ten im Urlaub auch eher an freiwil­li­gen Teststa­tio­nen vorbei­ge­hen.» Für Rückkeh­rer aus Risiko­ge­bie­ten könnte es sinnvoll sein, auch bei einem ersten negati­ven Test eine kurze Quaran­tä­ne von einigen Tagen und dann einen zweiten Test anzuschlie­ßen. Tests seien Moment­auf­nah­men und deckten die voran­ge­gan­ge­nen drei bis fünf Tage nicht ab.

Kritik kommt dagegen vom Vorsit­zen­den des Deutschen Hausärz­te­ver­ban­des, Ulrich Weigeldt. Die Risiko­ge­bie­te seien «viel zu pauschal» einge­teilt worden und viele Hausärz­te seien nicht für einen riesi­gen «Ansturm von Testwil­li­gen» ausge­stat­tet, sagte Weigeldt der «Welt» (Samstag). Zudem sei es «absurd», dass Rückkeh­rer dem Arzt glaub­haft machen müssten, tatsäch­lich im Ausland gewesen zu sein — etwa durch einen Boarding-Pass oder eine Hotel­rech­nung. Die Hausärz­te seien keine «Außen­stel­le des Bundesgesundheitsministeriums».

Aus der CDU gibt es Kritik daran, dass die Pflicht­tests für die Reisen­den kosten­los sind. Der designier­te Hambur­ger CDU-Landes­chef Chris­toph Ploß sagte dem «Spiegel», es sei nicht akzep­ta­bel, dass alle Deutschen die Kosten gleicher­ma­ßen tragen müssen. «Wer einen Test benötigt, sollte auch für ihn bezah­len.» Sachsen-Anhalts Minis­ter­prä­si­dent Reiner Hasel­off (CDU) sagte, die Regelung sei zwar vorüber­ge­hend richtig für die sofor­ti­ge Umset­zung. «Für eine dauer­haf­te Lösung muss aber über Alter­na­ti­ven nachge­dacht werden, zum Beispiel, ob die Kosten für die Tests auf die entspre­chen­den Flugti­ckets umgelegt werden.»
Für Heimkeh­rer aus Risiko­ge­bie­ten gibt es künftig zwei Möglich­kei­ten: Entwe­der sie lassen sich noch im Urlaubs­land höchs­tens 48 Stunden vor der Abrei­se testen und legen einen Negativ-Nachweis in deutscher oder engli­scher Sprache vor. Tests im Ausland sind aber selbst zu zahlen. Oder sie lassen sich nach der Rückkehr in Deutsch­land testen, was bis zu drei Tage kosten­los möglich ist.

Ein Überblick über die konkre­ten Bestim­mun­gen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums:

DIE RISIKOGEBIETE: Welche Länder als Risiko­ge­bie­te gelten, geht aus einer Liste des Robert Koch-Insti­tuts (RKI) hervor. Sie umfasst etwa 130 Staaten von Ägypten über Russland bis zu den USA. Aus der EU sind aktuell Luxem­burg, die belgi­sche Provinz Antwer­pen und die spani­schen Regio­nen Aragón, Katalo­ni­en und Navar­ra dabei. Zentra­les Krite­ri­um ist, in welchen Staaten oder Regio­nen es in den vergan­ge­nen sieben Tagen mehr als 50 Neuin­fi­zier­te pro 100.000 Einwoh­ner gegeben hat. Diese Einstu­fung als Risiko­ge­biet ist nicht gleich­be­deu­tend mit Reise­war­nun­gen, die das Auswär­ti­ge Amt für Länder ausspricht.

DIE RÜCKKEHR: Schon seit einigen Wochen gilt generell, dass sich alle Rückkeh­rer aus Risiko­ge­bie­ten beim Gesund­heits­amt melden und Angaben zu Sympto­men und einem eventu­el­len Corona-Test machen müssen. Kommen sie per Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus direkt aus einem Risiko­ge­biet, sind an Bord «Ausstei­ge­kar­ten» mit diesen Angaben auszu­fül­len, die dann einge­sam­melt werden. Hat man kein negati­ves Testergeb­nis, wird das zustän­di­ge Gesund­heits­amt infor­miert. Bei Rückkeh­rern per Auto sollen in Grenz­nä­he Stich­pro­ben-Kontrol­len gemacht werden können.

Generell gilt für Urlau­ber aus Risiko­ge­bie­ten zudem, sich direkt nach der Ankunft für 14 Tage in Quaran­tä­ne nach Hause zu begeben — es sei denn, man hat ein negati­ves Testergeb­nis. Testen lassen müssen sich grund­sätz­lich auch Kinder. Die Testpflicht greift nicht, wenn man ohne Zwischen­stopp nur durch ein Risiko­ge­biet gereist ist.

DIE TESTS: Wenn möglich, sollten sich Rückkeh­rer ohne Test gleich an Flughä­fen, Bahnhö­fen und Häfen testen lassen — oder später in anderen Testzen­tren und Praxen ihres Ortes. Teststel­len soll man auch unter der ärztli­chen Service­te­le­fon­num­mer 116 117 erfra­gen können. Den Test muss man nach Auffor­de­rung des Gesund­heits­amts binnen 14 Tagen nach Einrei­se machen — und in Quaran­tä­ne bleiben, bis das Ergeb­nis da ist. In der Regel dauert es laut Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um 24 bis 48 Stunden.

Ein positi­ves Ergeb­nis meldet das Labor direkt an das Gesund­heits­amt, und man muss für bis zu 14 Tage in Quaran­tä­ne. Ein negati­ves Ergeb­nis heißt in den meisten Bundes­län­dern, dass keine häusli­che Quaran­tä­ne mehr nötig ist, wie das Minis­te­ri­um erläu­tert. Die Test-Beschei­ni­gung müssen Reisen­de selbst ans Gesund­heits­amt schicken. Falls Einrei­sen­de aus Risiko­ge­bie­ten auf Auffor­de­rung keinen Test dulden, drohen Bußgel­der bis zu 25.000 Euro — die Höhe soll aber verhält­nis­mä­ßig festge­legt werden. Zwangs­tests sind nicht geplant, beton­te das Ministerium.

KOSTEN UND KAPAZITÄTEN: Alle Tests bei der Rückkehr nach Deutsch­land kosten Reisen­de bis zu 72 Stunden nach der Einrei­se nichts — egal, aus welchem Land man kommt. Um glaub­haft zu machen, dass man im Ausland war, kann man etwa einen Boarding-Pass, ein Ticket, eine Hotel­rech­nung oder andere Nachwei­se vorle­gen. Finan­ziert werden die Tests zunächst von den gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­run­gen, auch für Privat­pa­ti­en­ten. Der Bund übernimmt die Kosten dann aber über einen schon besie­gel­ten höheren Milli­ar­den­zu­schuss an die Kassen.

Dabei sind pro Test vorerst 50,50 Euro für Labor­leis­tun­gen angesetzt, dazu kommen 15 Euro Vergü­tung für den Arzt. Kapazi­tä­ten für weite­re Tests sind da, wie das Minis­te­ri­um deutlich macht: Möglich seien inzwi­schen bis zu 1,2 Millio­nen Tests pro Woche, seit länge­rem werde aber nur knapp die Hälfte davon ausge­schöpft. In Urlaubs­län­dern sind Kosten für Tests, die Reisen­de selbst zahlen müssen, unter­schied­lich hoch. In der Türkei werden beispiels­wei­se 15 bis 30 Euro fällig.