FREUDENBERG (dpa) — Drei Tage lang sind Schüler und Lehrer zusam­men­ge­kom­men, haben Gesprä­che geführt und getrau­ert. Jetzt soll es erste Schrit­te in Richtung Unter­richt geben — und weite­re Hilfsangebote.

An der Schule der getöte­ten zwölf­jäh­ri­gen Luise in Freuden­berg im südli­chen Nordrhein-Westfa­len sollen die Schüle­rin­nen und Schüler nach ausführ­li­chen Gesprä­chen allmäh­lich wieder nach Stunden­plan unter­rich­tet werden. Die ersten behut­sa­men Schrit­te in Richtung eines norma­len Unter­richts hat die Bezirks­re­gie­rung Arnsberg als Schul­auf­sichts­be­hör­de für heute angekündigt.

Die Rückkehr zum Stunden­plan solle aber ohne Druck passie­ren, versi­cher­te ein Sprecher der Aufsichts­be­hör­de. Wo Schüle­rin­nen und Schüler noch den Wunsch nach Gesprä­chen hätten, stehe der regulä­re Unter­richt hinten an. Drei Tage lang hätten sich Schüler und Lehrer nach der Tat Zeit für Gesprä­che und die Trauer­ar­beit genom­men. Dieser Prozess sei auch noch lange nicht abgeschlos­sen. Psycho­lo­gen und Fachleu­te der Bezirks­re­gie­rung seien weiter an der Schule im Einsatz.

Täterin­nen aus Alters­grün­den schuldunfähig

Luise war am Samstag mit zahlrei­chen Messer­sti­chen getötet worden. Bei einer großan­ge­leg­ten Suche nach dem vermiss­ten Kind fanden Polizei­be­am­te am Sonntag­mit­tag in einem abgele­ge­nen Tal die Leiche. Laut den Ermitt­lern haben zwei 12- und 13-jähri­ge Mädchen aus dem Bekann­ten­kreis des Opfers die Tat gestan­den. Sie sind aus Alters­grün­den nicht schuld­fä­hig und können nicht angeklagt werden.

Das Jugend­amt ist für die weite­ren Maßnah­men verant­wort­lich. Wie der Kreis Siegen-Wittgen­stein mitteil­te, sind die Mädchen in einem ersten Schritt «außer­halb des häusli­chen Umfel­des unter­ge­bracht» worden. «Das ist auch damit verbun­den, dass die Kinder nicht ihre bishe­ri­gen Schulen besuchen.» Die Mädchen hätten weiter Kontakt zu ihren Eltern. Im nächs­ten Schritt würden die Gescheh­nis­se mit den Betei­lig­ten aufge­ar­bei­tet. Dabei gehe es auch um Unterstützungsleistungen.

Die Staats­an­walt­schaft Koblenz machte mit Verweis auf das Alter der Kinder keine Angaben zum mutmaß­li­chen Tatmo­tiv und zu Details des Tatge­sche­hens. Nach dem Obduk­ti­ons­er­geb­nis ist das Opfer verblu­tet. Von der Tatwaf­fe fehlt laut den Ermitt­lern jede Spur. Sie gehen von einem haushalts­üb­li­chen Gegen­stand aus. Die Staats­an­walt­schaft erklär­te, die Kinder und ihre Famili­en müssten geschützt werden.

Exper­ten warnen vor Content im Internet

Der Bund Deutscher Krimi­nal­be­am­ter (BDK) warnt davor, Bilder, Namen oder angeb­li­che Social-Media-Profi­le der mutmaß­li­chen Täterin­nen im Inter­net zu teilen. «Die Verbrei­tung von persön­li­chen Daten oder Bildern mutmaß­li­cher Beschul­dig­ter durch priva­te Perso­nen in Sozia­len Medien stellt eine moder­ne Form der Hexen­jagd dar», sagte BDK-Chef Dirk Peglow dem Redak­ti­ons­Netz­werk Deutsch­land. Die Gefahr sei groß, dass Menschen öffent­lich mit der Tat in Verbin­dung gebracht werden, die gar nichts mit ihr zu tun hätten. Und es bestehe die Gefahr, dass angepran­ger­te Menschen verbal oder gar körper­lich angegan­gen werden.

In der Debat­te um Straf­mün­dig­keit ist der Deutsche Kinder­schutz­bund gegen eine Herab­set­zung der Alters­gren­ze. «Ab 14 gehen wir davon aus, dass eben Jugend­li­che sehr viel besser überse­hen und begrei­fen können, was das für Taten sind und was das für Folgen hat», sagte Vize-Geschäfts­füh­re­rin Marti­na Huxoll-von Ahn dem Radio­sen­der RPR1. Unter 14 müsse man da ein Frage­zei­chen machen. Die Angst vor frühe­ren Strafen halte nicht von Taten ab. Zudem gebe es andere Möglich­kei­ten der Konse­quen­zen, das Jugend­amt habe eine Palet­te von Möglichkeiten.