MÜNCHEN/DRESDEN (dpa) — Nach dem Verkaufs­ver­bot von Böllern und Feuer­werk zu Silves­ter ist der Schwarz­markt in den Fokus gerückt. Dabei warnen Exper­ten vor dem Gebrauch von illega­lem Feuer­werk. Ein legaler Böller unter­schei­de sich von einem illega­len Böller erstmal in der Zerti­fi­zie­rung, erklär­te Hanspe­ter Schei­be, vom Deutschen Spreng­ver­band mit Sitz in Siegen.

«Geprüf­tes Feuer­werk ist immer mit dem CE-Zeichen und einer Regis­trier­num­mer verse­hen. Die Kennzeich­nung beinhal­tet unter anderem Angaben zur Ausstoß­rich­tung, Flughö­he, Lautstär­ke und der Netto­ex­plo­siv­mas­se», sagte Karsten Schnei­der, Pyrotech­ni­ker aus Hilbers­dorf bei Freiberg in Sachsen, der Beamte des Landes­kri­mi­nal­amts Sachsen schult.

Während ein in Deutsch­land legaler Böller nicht über 120 Dezibel erreicht und der Knall ausschließ­lich mit Schwarz­pul­ver erzeugt werden darf, setzen nicht zerti­fi­zier­te Böller gerne auf sogenann­te Blitz-Knall­sät­ze. «Der Unter­schied ist, dass der zwei Gramm Schwarz­pul­ver­b­öl­ler in Deutsch­land einen blauen Fleck auf der Hand macht und beim zwei Gramm Blitz­knall­satz­böl­ler aus dem Ausland die Hand weg sein kann», erläu­ter­te Schei­be. «Nicht zugelas­se­ne Feuer­wer­ke, meist aus Dritt­staa­ten, bergen unkal­ku­lier­ba­re Risiken», heißt es dazu vom Bayeri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um für Umwelt und Verbraucherschutz.

Bei den meist aus Polen oder Tsche­chi­en impor­tier­ten Feuer­werks­kör­pern handelt es sich meist streng genom­men nicht um illega­le Ware, beton­te Axel Brehm, Ermitt­ler beim Landes­kri­mi­nal­amt Sachsen. «Norma­ler­wei­se hat auch alles, was auf den Märkten in Tsche­chi­en und Polen verkauft wird, die Konfor­mi­täts­er­klä­rung erhal­ten. Das eigent­li­che Problem ist, dass in diesen Ländern Artikel aus Katego­rien frei verkauft werden dürfen, für die in Deutsch­land ein Erlaub­nis­schein benötigt wird.»

Wer zu Silves­ter seine Restbe­stän­de verfeu­ern möchte, sollte laut Schei­be vom Deutschen Spreng­ver­band «konzen­triert an die Sache» heran­ge­hen, sich an Sicher­heits­ab­stän­de halten und vorher die Gebrauchs­an­wei­sung lesen. «Auch bei Gegen­stän­den, bei denen man denkt, dass man sie bereits die letzten zwanzig Jahre angezün­det hat.»