BERLIN (dpa) — Nach zwei Jahren coronabe­ding­ter Einschrän­kun­gen dürfte der Jahres­wech­sel wieder lauter und bunter werden. Böller­ver­bo­te sind nicht in Sicht — dafür aber Hilfen für Gaskun­den und Rentner.

Zum Ende dieses Jahres kommen auf Verbrau­che­rin­nen und Verbrau­cher einige Änderun­gen zu: Bei den steigen­den Gasprei­sen soll es eine erste Abhil­fe geben. Dafür steigen die Kosten für Bahnfahr­ten. Ein Überblick:

Gasab­schlag

Haushal­te, die mit Gas oder Fernwär­me versorgt werden, sollen ihren Dezem­ber­ab­schlag erlas­sen bekom­men. Die Kosten übernimmt der Bund. Die Sofort­hil­fe soll die Zeit überbrü­cken, bis im kommen­den Jahr die Gaspreis­brem­se greift.

Energie­pau­scha­le für Rentner

Rentner sollen im Dezem­ber eine Energie­preis­pau­scha­le von 300 Euro zur Milde­rung der gestie­ge­nen Kosten erhal­ten. Die Pauscha­le bekom­men alle Rentner mit Wohnsitz in Deutschland.

Winter­fahr­plan

Bei der Deutschen Bahn und vielen anderen Verkehrs­un­ter­neh­men gilt ab dem 11. Dezem­ber der Winter­fahr­plan. Wichtigs­te Änderung im Fernver­kehr ist die Eröff­nung der Hochge­schwin­dig­keits­stre­cke zwischen Wendlin­gen und Ulm, womit Fahrgäs­te zwischen Stutt­gart und München schnel­ler unter­wegs sind. Zugleich steigen deutsch­land­weit die Preise für Fernver­kehrs­fahr­kar­ten und Bahncards.

Warntag

Wie gut im Ernst­fall amtli­che Warnun­gen über Radio, Fernse­hen, Apps oder Sirenen funktio­nie­ren würden, testen Bund, Länder und Kommu­nen am 8. Dezem­ber beim bundes­wei­ten Warntag. Dabei soll auch zum ersten Mal das neue Warnsys­tem Cell Broad­cast zum Einsatz kommen. Bei dem System werden Nachrich­ten wie Rundfunk­si­gna­le an alle kompa­ti­blen Geräte geschickt, die in einer Zelle einge­bucht sind. Im Gegen­satz zu anderen Warnsys­te­men wie Nina oder Katwarn muss man keine App haben, um alarmiert zu werden.

Kosme­tik­be­trie­be brauchen Zertifikate

Kosme­tik­be­trie­be, die Laser­be­hand­lun­gen anbie­ten, müssen zum 31. Dezem­ber ihre Quali­fi­ka­ti­on nachwei­sen. Die Regelung soll sicher­stel­len, dass nur geschul­tes Perso­nal die Behand­lung durchführt.

Fristen für Weihnachtspost

Wer Familie oder Freun­den Weihnachts­post recht­zei­tig zu den Feier­ta­gen schicken möchte, sollte sich an Fristen halten: Laut der Deutschen Post sollten Briefe spätes­tens bis zum 22. Dezem­ber einge­lie­fert werden, Pakete bis zum 20. Dezem­ber. Für Sendun­gen ins Ausland gelten andere Termine.

Silves­ter­feu­er­werk kehrt zurück

Nach zwei Jahren ohne Raketen- und Böller­ver­kauf wird Silves­ter in diesem Jahr voraus­sicht­lich wieder lauter und bunter. Ein Verkaufs­ver­bot und ein An- und Versamm­lungs­ver­bot am Jahres­wech­sel sind nicht abseh­bar. 2020 und 2021 waren diese verhängt worden, um die Kranken­häu­ser in der Corona-Pande­mie vor Überlas­tung zu schüt­zen. Aller­dings können die Kommu­nen Böller­ver­bots­zo­nen einrichten.