Für 25 Jahre Hausar­beit muss ein Mann in Spani­en seiner Ex-Frau eine Entschä­di­gung von gut 204.000 Euro zahlen. Das habe ein Richter in Vélez-Málaga entschie­den, berich­te­ten die Zeitung «La Vanguar­dia» und andere Medien. Freuen darf sich nicht nur die 48 Jahre alte Ivana Moral, die sich vor Gericht durch­setz­te. «Es ist ein Urteil, das Klagen anderer Frauen die Tür öffnet», stell­te «La Vanguar­dia» fest.

Sie sei «sehr verliebt» gewesen, als sie mit 20 gehei­ra­tet habe, erzähl­te Moral «La Vanguar­dia». Doch schon bald habe sie gemerkt, dass ihre Ehe alles andere als ein Rosen­gar­ten sein würde. «Ich habe mich getre­ten, unter­drückt und missbraucht gefühlt», erzähl­te sie. Sie habe sich nicht nur um Haushalt und Kinder kümmern, sondern auch in den Fitness­stu­di­os ihres Mannes arbei­ten müssen. Mindes­tens zehn Stunden pro Tag habe sie geschuf­tet. Dafür habe sie aber weder finan­zi­el­le noch morali­sche Anerken­nung erhalten.

Wohlha­ben­den Mann um Geld angebettelt

«Ich hatte nicht einmal eine Bankkar­te.» Haus, Grund­stü­cke, Autos und andere Besitz­tü­mer seien auf den Namen des Mannes einge­tra­gen gewesen. Sie sei sehr oft gedemü­tigt worden und habe ihren sehr wohlha­ben­den Mann regel­recht um Geld anbet­teln müssen — sogar für Menstrua­ti­ons­pro­duk­te. Sie habe daher unter Depres­sio­nen gelit­ten. Wegen der zwei gemein­sa­men Töchter, die heute 19 und 14 Jahre alt sind, und der Angst, allein nicht zurecht­zu­kom­men, habe sie sich aber erst nach rund 25 Jahren im Jahr 2020 schei­den lassen.

Nach Angaben von Exper­ten ist es wohl das erste Urteil dieser Art in Spani­en — obwohl Artikel 1438 des Bürger­li­chen Gesetz­buchs des Landes unter bestimm­ten Bedin­gun­gen, etwa der Unter­zeich­nung einer Güter­tren­nungs­ver­ein­ba­rung, eine finan­zi­el­le Entschä­di­gung für Hausar­beit nach einer Trennung vorsieht. Moral erzähl­te, dass viele Anwäl­te, die sie kontak­tiert habe, sie trotz der gelten­den Geset­ze gewarnt hätten, sie würde mit einer solchen Klage nur Zeit und Geld verschwen­den. Die ihr nun zugespro­che­ne Entschä­di­gung wurde anhand des Mindest­ge­halts berechnet.

Zudem wird sie gemäß Urteil Unter­halt für sich und ihre Töchter bekom­men. «Ich rede mit den Medien nur, damit Frauen ermutigt werden, das einzu­for­dern, was ihnen zusteht», beteu­er­te Moral. «Es gibt viele Frauen, die hilflos sind.»