Ende Septem­ber hatte der baden-württem­ber­gi­sche Landtags­ab­ge­ord­ne­te Stefan Räpple in Mainz öffent­lich zum Staats­um­sturz aufge­ru­fen — er war darauf­hin aus der AfD-Frakti­on ausge­schlos­sen worden, bleibt aber Parla­men­ta­ri­er. Laut Landes­ver­fas­sung ist eine Mandats­ent­he­bung bislang nur möglich, wenn ein Abgeord­ne­ter seine Stellung «in gewinn­süch­ti­ger Absicht» missbraucht. «In meiner Auffas­sung wiegt der Aufruf zum gewalt­sa­men Sturz der Regie­rung schwe­rer», betont Stoch in dem Brief. Der Schutz des freien Mandats in der Landes­ver­fas­sung könne dort, wo die freiheit­lich demokra­ti­sche Grund­ord­nung in Frage gestellt werde, nicht schran­ken­los gelten.

Stoch bittet die Frakti­ons­chefs in dem Schrei­ben zu einem Gespräch, um die Möglich­kei­ten einer Verfas­sungs­än­de­rung zu besprechen.