STUTTGART (dpa) — Immer wieder werden Frauen umgebracht, weil sie Frauen sind. Nicht immer werden die Täter wegen Mordes verur­teilt. Das muss sich dringend ändern, fordern nun SPD-Politi­ker aus Bund und Ländern.

SPD-Rechts­po­li­ti­ker aus Bund und Ländern fordern eine härte­re Bestra­fung von tödli­cher Gewalt gegen Frauen.

Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, müsse dies künftig als Femizid anerkannt und regel­mä­ßig als Mord aus niedri­gen Beweg­grün­den bestraft werden, heißt es in einer Erklä­rung, die die SPD-Rechts­po­li­ti­ker bei einem Treffen in Stutt­gart kurz vor dem Weltfrau­en­tag am 8. März verab­schie­de­ten und die der dpa vorliegt. «Geschlechts­spe­zi­fi­sche Motive müssen klar benannt werden und bei der Straf­zu­mes­sung von Geset­zes wegen straf­schär­fend berück­sich­tigt werden», heißt es in dem Papier.

Diese Taten richte­ten sich gegen die Selbst­be­stim­mung von Frauen und seien geprägt von patri­ar­cha­lem Besitz­den­ken, beton­te die stell­ver­tre­ten­de rechts­po­li­ti­sche Spreche­rin der SPD-Bundes­tags­frak­ti­on, Carmen Wegge. «Das ist frauen­feind­lich, diskri­mi­nie­rend und verletzt den Grund­satz der Geschlech­ter­gleich­heit.» Die Zahl von Gewalt­ta­ten von Männern gegen­über ihren Partne­rin­nen oder Ex-Partne­rin­nen sei leider weiter­hin erschre­ckend hoch.

Jeden dritten Tag ein Femizid in Deutschland

Nach Erhebun­gen des Bundes­kri­mi­nal­am­tes kommt es deutsch­land­weit etwa an jedem dritten Tag zu einem solchen Tötungs­de­likt — 2015 waren es etwa 135, 2020 dann 139 Fälle. Lange wurde in solchen Fällen oft beschö­ni­gend von einem «Bezie­hungs­dra­ma» oder einer «Famili­en­tra­gö­die» gespro­chen. Wenn Männer in Trennungs­si­tua­tio­nen ihre frühe­re Partne­rin töteten, wurde das bisher vor Gericht oft ledig­lich als Totschlag und nicht als Mord gewer­tet. Die aufge­wühl­te emotio­na­le Situa­ti­on des Täters wurde als straf­mil­dernd betrach­tet, sein patri­ar­cha­les Besitz­den­ken, das der Frau kein Leben ohne ihn zugestand, dagegen nicht als strafverschärfend.

Der rechts­po­li­ti­sche Sprecher der baden-württem­ber­gi­schen SPD-Landtags­frak­ti­on, Boris Weirauch, bezeich­ne­te Gewalt gegen Frauen in Deutsch­land als ein «struk­tu­rel­les Problem». «Ein Femizid ist ein Femizid und darf nicht als «Ehren­mord» oder «Eifer­suchts­dra­ma» verharm­lost werden.»

In einem Gesetz­ent­wurf der Ampel­re­gie­rung heißt es unter anderem, dass «geschlechts­spe­zi­fi­sche» Tatmo­ti­ve als weite­re Beispie­le für menschen­ver­ach­ten­de Beweg­grün­de und Ziele in die Liste der bei der Straf­zu­mes­sung beson­ders zu berück­sich­ti­gen­den Umstän­de aufge­nom­men werden sollen. Von Femizid als Mord ist in dem Entwurf aller­dings nicht die Rede. Es handle sich um eine politi­sche Forde­rung der SPD-Rechts­po­li­ti­ker, sagte Weirauch.

Schwan­ge­re werden vor Beratungs­stel­len belästigt

Auch wollen die Sozial­de­mo­kra­ten sogenann­te Gehsteig­be­läs­ti­gun­gen im Zusam­men­hang mit Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen verbie­ten. Vor Beratungs­stel­len, aber auch vor Kranken­häu­sern oder ärztli­chen Praxen, die Schwan­ger­schafts­ab­brü­che vornäh­men, komme es verstärkt zu Aktio­nen von Abtrei­bungs­geg­nern, heißt es in dem Papier. «Dies geschieht zum Beispiel durch sogenann­te Mahnwa­chen, durch geziel­te Anspra­che oder Beschimp­fung der schwan­ge­ren Frauen.» Diese Gehsteig­be­läs­ti­gun­gen stigma­ti­sier­ten Ratsu­chen­de, setzten sie massi­vem psychi­schem Druck aus und behin­der­ten den freien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Außer­dem fordern die SPD-Rechts­po­li­ti­ker in der Erklä­rung ein gericht­li­ches Verfah­ren, um anony­me Social-Media-Accounts zügig sperren zu können und Frauen besser vor digita­ler Gewalt zu schüt­zen. Gewalt gegen Frauen müsse zudem in famili­en­recht­li­chen Verfah­ren stärker berück­sich­tigt werden, etwa bei Sorge- und Umgangs­ver­fah­ren. «Das elter­li­che Umgangs­recht darf nicht die Sicher­heit eines Eltern­teils oder des Kindes gefähr­den.» Außer­dem verlan­gen die Sozial­de­mo­kra­ten mehr Präven­ti­on und einen bundes­ein­heit­li­chen Rechts­rah­men für eine verläss­li­che Finan­zie­rung von Frauenhäusern.