MEMMINGEN (dpa) — Immer wieder sorgen Berich­te über katastro­pha­le Umstän­de in deutschen Ställen für Schlag­zei­len. Vor drei Jahren gerie­ten deswe­gen insbe­son­de­re Bauern aus dem Allgäu in den Fokus. Zwei von ihnen sollen nun ins Gefäng­nis, meint der Staatsanwalt.

Wegen den Qualen von mehre­ren Dutzend nicht behan­del­ten, kranken Rindern auf Allgäu­er Bauern­hö­fen sollen zwei Landwir­te nach Ansicht der Staats­an­walt­schaft ins Gefäng­nis. Die Ankla­ge­be­hör­de beantrag­te am Mittwoch in dem Prozess vor dem Landge­richt Memmin­gen für die beiden Angeklag­ten, Vater und Sohn, zweiein­halb Jahre bezie­hungs­wei­se zwei Jahre und zehn Monate Haft.

Die Vertei­di­ger plädier­ten hinge­gen für Bewäh­rungs­stra­fen. Die Bauern hatten grund­sätz­lich zugege­ben, sich nicht angemes­sen um ihre Tiere geküm­mert und manchen Rindern dadurch Leid zugefügt zu haben. Das Urteil will die Straf­kam­mer am kommen­den Diens­tag verkünden.

In der Ankla­ge ging es um das Leiden von zahlrei­chen Tieren auf den drei Höfen der Beschul­dig­ten, insge­samt waren hier 54 Rinder, darun­ter einige Kälbchen, aufge­lis­tet. Zudem gab es noch weiter­ge­hen­de Straf­vor­wür­fe. Mehre­re Ankla­ge­punk­te wurden in dem Verfah­ren aber einge­stellt, so dass letzt­lich nicht mehr alle ursprüng­li­chen Punkte Gegen­stand des Verfah­rens sind.

In den meisten verblie­be­nen Fällen wird den beiden Männern vorge­wor­fen, erkrank­te Tiere im Stall nicht separiert und keinen Tierarzt gerufen zu haben. Dadurch sollen die Kühe erheb­lich gelit­ten haben, einige mussten notge­schlach­tet werden. Dabei hätten die Bauern schon beim Verdacht einer Krank­heit einen Veteri­när einschal­ten müssen, meinte der Staatsanwalt.

Selbst für Laien wäre erkenn­bar gewesen, dass die Rinder in einem «erbärm­li­chen» Zustand gewesen seien. Die Taten der beiden Beschul­dig­ten seien mit «schockie­ren­den» Fotos und Videos dokumen­tiert. Er beantrag­te zudem für beide ein fünfjäh­ri­ges Verbot, Rinder zu halten oder zu betreuen.

Die Vertei­di­ger der 25 und 68 Jahre alten Männer verwie­sen hinge­gen insbe­son­de­re auf die Geständ­nis­se. Zudem gehe es um sogenann­te Unter­las­sungs­ta­ten, weil die Männer keinen Tierarzt gerufen haben. Solch eine Unter­las­sung müsse im Unter­schied zu einer aktiv began­ge­nen Straf­tat zu einer milde­ren Strafe führen, meinte einer der beiden Anwälte.

Der Betrieb der Angeklag­ten in Bad Grönen­bach (Landkreis Unter­all­gäu) war 2019 im Zuge des sogenann­ten Allgäu­er Tierschutz-Skandals in die Schlag­zei­len geraten. Damals gerie­ten mehre­re Bauern­hö­fe ins Visier von Ermitt­lern, nachdem eine Tierschutz­or­ga­ni­sa­ti­on Videos veröf­fent­licht hatte, die Fälle von Tierquä­le­rei aus einem Großbe­trieb zeigen sollen. Im Laufe des kommen­den Jahres sollen sich die Betrei­ber von zwei weite­ren Bauern­hö­fen ebenfalls vor Gericht verantworten.