PFULLENDORF — Mit der im Landkreis Sigma­rin­gen aktuell in Kraft treten­den ersten Öffnungs­stu­fe der Corona-Landes­ver­ord­nung ändern sich wieder­um die Zugangs­re­ge­lun­gen für die öffent­li­chen Bibliotheken. 

So entfällt künftig die Notwen­dig­keit der Termin­ver­ein­ba­rung, aller­dings muss für den Aufent­halt in der Büche­rei nun ein tages­ak­tu­el­ler negati­ver Coronatest‑, ein Impf- oder Genese­nen­nach­weis vorge­legt werden. Eine Testpflicht für Kinder unter 6 Jahren besteht nicht, das Tragen einer FFP2-Maske ist obligatorisch. 

Weiter­hin bestehen bleibt der Service Click & Collect, wonach gewünsch­te Medien zu einem verein­bar­ten Termin kontakt­los und unkom­pli­ziert im Eingangs­be­reich abhol­be­reit bereit­ge­stellt werden. Die Medien­rück­ga­be ist rund um die Uhr über die Außen­klap­pe möglich.