TUTTLINGEN — Erste Nachweise in der Region
Am 24. Dezember 2020 hat das Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises den Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) bei Wildvögeln amtlich festgestellt. Ein mit schweren Krankheitssymptomen in der Region aufgefundener Mäusebussard war vom Veterinäramt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis im Hinblick auf Aviäre Influenza beprobt worden. Der positive Geflügelpest-Befund des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Freiburg wurde an Heiligabend durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Nachgewiesen wurde hier das H5N8-Virus.
Bei einem am 23. Dezember 2020 wegen Anzeichen einer Gehirnerkrankung auf Kreisgebiet Tuttlingen erlegten Höckerschwans war der Befund des CVUA Freiburg ebenfalls positiv; hier steht eine Bestätigung des FLI noch aus. Weitere Totfunde von Vögeln aus dem Kreisgebiet Tuttlingen werden derzeit noch untersucht.
Für sämtliche Geflügelhaltungen im Schwarzwald-Baar-Kreis und im Landkreis Tuttlingen gilt ab sofort die Stallpflicht
An der oberen Donau mit ihren Nebenflüssen und Rieden überwintern viele Wasservögel verschiedener Arten. Es ist deshalb davon auszugehen, dass das Virus sich bereits in der Umgebung ausgebreitet hat. Aus diesem Grund haben die Landkreise Schwarzwald-Baar-Kreis und Tuttlingen am 28. Dezember 2020 jeweils per Allgemeinverfügung eine kreisweite Stallpflicht für alle Arten der Geflügelhaltung verfügt. Diese gilt für gewerbliche Haltungen genauso wie für Hobbyhaltungen. Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln, insbesondere wildlebenden Wasservögeln, müssen unbedingt verhindert werden.
Worauf Geflügelhalter jetzt achten müssen
Dazu ist alles Geflügel in geschlossenen Ställen auf zu stallen. Wo kein Stall verfügbar ist, muss die Haltung mindestens unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung erfolgen. Gitter oder Netze als Überdachung reichen nicht aus. Futter, Wasser und Geräte, die im Geflügelbestand eingesetzt werden, dürfen nicht mit Wildvögeln in Berührung kommen. Außerdem ist auf eine strikte Zugangsbeschränkung zu achten. An den Eingängen zu den Geflügelhaltungen ist eine Schuhdesinfektion durchzuführen. Beim Betreten der Geflügelhaltung ist Schutzkleidung (einschließlich Stiefel) anzulegen, Einwegkleidung ist anschließend unverzüglich im Hausmüll zu entsorgen. Es ist eine Möglichkeit zum Waschen der Hände vor und nach Betreten des Stalles vorzusehen.
Übertragbarkeit auf den Menschen oder auf andere Tiere
Bei den derzeit kursierenden Virustypen H5N8, H5N5 und H5N3 wurde bisher keine Übertragung auf den Menschen oder auf andere Tiere wie beispielsweise Hunde oder Katzen festgestellt. Für Hunde- und Katzenhalter ist jedoch immer eine gewisse Vorsicht geboten. Der Kontakt mit Kadavern sollte vermieden oder soweit möglich unterbunden werden (z.B. beim Ausführen von Hunden oder bei der Jagd). Es sollte stets die Möglichkeit der leichten und folgenschweren Übertragung auf Geflügelbestände bedacht werden — ob über die eigene Kleidung, die Schuhe oder auch über den Hund, der an einem Kadaver zu Gange war.
Was beim Auffinden verendeter oder erkrankter Wildvögel zu tun ist
Die Veterinärämter bitten, verendete oder erkrankte Wildvögel nicht anzufassen und nicht mitzunehmen, sondern sich direkt an das Veterinäramt, Landratsamt Tuttlingen, Telefon: 07461/926‑5403 oder das Veterinäramt, Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Telefon: 07721/913 5050 bzw. am Wochenende an die Leitstelle Tuttlingen, Telefon: 07461/75656 oder die Leitstelle Schwarzwald-Baar-Kreis, Telefon: 07721/991580 zu wenden. Zu melden sind verendete, verunfallte oder erkrankte Wasservögel jeder Art, außerdem Greifvögel, Eulen und Rabenvögel (einschließlich Elstern und Eichelhäher), außerdem Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art.
Ausbruchgeschehen der Geflügelpest seit Ende September in Norddeutschland
Seit Ende September grassiert vor allem an der deutschen Nordseeküste, aber auch in anderen Teilen von Norddeutschland sowie an der niederländischen und belgischen Küste auf sehr dynamische Weise die Geflügelpest. Dabei zeichnen sich im Besonderen hohe Verluste bei wildlebenden Wasservögeln deutlich ab. Allein in Schleswig-Holstein wurden bis Weihnachten fast 16.000 tote und sterbende Wasservögel erfasst. Betroffen sind überwiegend Wildgänse, aber auch Wildenten, einzelne Schwäne, viele Limikolen (Watvögel), ferner Möwen, Reiher und immer wieder auch Greifvögel und einzelne Eulen. Greifvögel infizieren sich oftmals durch das Fressen von Aas verendeter Vögel.
Bislang konnten die Virustypen H5N8 und H5N5 nachgewiesen werden. Der Virustyp H5N3 kommt neuerdings hinzu. In Norddeutschland kommt es außerdem vermehrt zu Seuchenausbrüchen in Hausgeflügelbeständen, das heißt betroffen sind u. a. Hobbyhaltungen als auch große gewerbliche Haltungen. Weiter südlich gab es bisher nur wenige Einzelnachweise bei Wildvögeln am Niederrhein, in Hessen, Sachsen und bei Passau. Aus der Bodenseeregion liegen bisher keine Seuchenfeststellungen vor.
Definition: Hochpathogene Aviäre Influenza
Die Aviäre Influenza ist eine Infektion von Vögeln (lateinisch avis= Vogel) mit Influenza-A-Viren. Nach der Schwere der Krankheitserscheinungen unterscheidet man die Hochpathogene Aviäre Influenza (Highly pathogenic influenza, HPAI), auch Geflügelpest oder umgangssprachlich „Vogelgrippe“ genannt, und die Niedrigpathogene Aviäre Influenza (Low pathogenic influenza, LPAI). Die Erreger werden nach bestimmten Oberflächenantigenen als HxNy benannt. In der Region wurde nun aktuell der auch in Norddeutschland hauptsächlich auftretende Virustyp H5N8 nachgewiesen. Seuchenausbrüche mit Influenza-A-Viren der Subtypen H5 und H7 werden auf der Basis der Geflügelpestverordnung staatlich bekämpft. Die Hauptsymptome der Geflügelpest sind zunächst ein drastischer Rückgang der Futteraufnahme bei ansteigendem, später nachlassendem Wasserbedarf, bei Legetieren Einbruch der Legeleistung. Es folgen Apathie, Atemnot, Schwellung und Blauverfärbung der Kopfregion, Durchfall und Verhaltensstörungen als Anzeichen einer Gehirnbeteiligung. Die Sterblichkeit ist enorm hoch. Bei Wildvögeln werden die Tiere meist bereits tot aufgefunden. In der Regel erkranken Hühnervögel wie Haushühner und Puten schwer, während Enten, Gänse und Schwäne symptomlos infizierte Überträger sein können. Wie das aktuelle Seuchengeschehen zeigt, können jedoch auch Enten, Gänse und Schwäne schwer erkranken und an der Tierseuche sterben. Die Bodenseeregion verzeichnet aktuell keine nennenswerten Sterberaten von Wildvögeln und Nutzgeflügel. Alle Maßnahmen dienen der Prävention, um ein dramatisches Seuchenszenario wie in Norddeutschland zu verhindern.
Das letzte schwere Geflügelpestgeschehen war im Winter 2016/2017 zu verzeichnen und wurde durch den Virustyp H5N8 verursacht. Diese Pest gilt bei Wildvögeln wie bei Hausgeflügel als eine der folgenschwersten Seuchen in der Geschichte.