STUTTGART (dpa/lsw) — Wer an diesem Wochen­en­de in der Stutt­gar­ter Innen­stadt mit einem Messer erwischt wird, dem droht womög­lich eine Geldbu­ße von mindes­tens 200 Euro. Wird die neue Messer­ver­bots­zo­ne mehrfach nicht beach­tet, können bis zu 10.000 Euro fällig sein. Polizei und kommu­na­ler Ordnungs­dienst dürfen ein Messer mit einer festste­hen­den oder feststell­ba­ren Klinge mit einer Länge über vier Zenti­me­ter konfis­zie­ren. Bislang war nur das Mitfüh­ren von Messern mit einer Klingen­län­ge von mehr als zwölf Zenti­me­tern unter­sagt. Das auf den Cityring und den Stadt­gar­ten begrenz­te Verbot soll das Sicher­heits­ge­fühl in der Landes­haupt­stadt erhöhen. Es gilt freitags und samstags sowie an Tagen vor Feier­ta­gen jeweils von 20.00 bis 06.00 Uhr.

Stutt­gart ist die erste Stadt im Südwes­ten mit einem Messer­ver­bot, bundes­weit wenden schon etliche Städte wie Hamburg und Köln das Instru­ment an.