TUTTLINGEN — Die Stoff­mas­ken, die von der Stadt­ver­wal­tung im Frühjahr verkauft wurden, erfül­len nicht den vorge­schrie­be­nen FFP-2-Standard. Darauf weist die Stadt­ver­wal­tung hin, nachdem es immer wieder zu Missver­ständ­nis­se kam.

Nach Einfüh­rung der Masken­pflicht im April hatte die Stadt zum Selbst­kos­ten­preis Stoff­mas­ken an Bürge­rin­nen und Bürger abgege­ben. Irrtüm­li­cher­wei­se war bei einem Teil der Charge ein Label mit der Aufschrift „FFP 2“ aufge­näht, obwohl es sich um nicht-zerti­fi­zier­te Stoff­mas­ken handel­te. Bei den Mustern, die sich die Stadt zuvor hatte zusen­den lassen, fehlte dieser irrefüh­ren­de Hinweis.

Dass es sich trotz des Etiketts nicht um zerti­fi­zier­te FFP2-Masken handelt, wurde seiner­zeit sowohl in der Presse als auch am Verkaufs­stand in der Rathaus­stra­ße ausdrück­lich erwähnt. Die Alter­na­ti­ve wäre damals eine komplet­te Rücksen­dung der Ware gewesen. Da aber die schnel­le Versor­gung der Bevöl­ke­rung mit Masken im Vorder­grund stand, die Markt­la­ge schwie­rig und die mehrla­gi­gen Stoff­mas­ken an sich ja nicht fehler­haft und sehr hochwer­tig sind, entschied man sich gegen den Austausch der komplet­ten Lieferung.

Nachdem seit dieser Woche nun medizi­ni­sche Masken im Einzel­han­del und ÖPNV vorge­schrie­ben sind, kommt es immer wieder zu Missver­ständ­nis­sen. Die Stadt Tuttlin­gen weist daher darauf hin, dass die seiner­zeit vertrie­be­nen Masken leider nicht den aktuel­len Vorschrif­ten entspre­chen und nicht beim Einkauf oder im Nahver­kehr verwen­det werden dürfen. Zuläs­sig sind nur die Einweg-OP-Masken oder die zerti­fi­zier­ten FFP2-Masken, die derzeit im Handel sind.

Als Entschä­di­gung für eventu­el­len Ärger bietet die Stadt demnächst an, freiwil­lig Masken mit dem irrtüm­li­chen FFP2-Aufdruck gegen zerti­fi­zier­te FFP2-Masken einzu­tau­schen. Details werden noch bekannt gegeben.