DÜSSELDORF (dpa) — Vor 14 Jahren starb mit Jörg Immendorff einer der bekann­tes­ten zeitge­nös­si­schen Maler Deutsch­lands. Der Streit um seinen Nachlass ist immer noch nicht geklärt.

Vor 14 Jahren starb Jörg Immendorff (1945–2007) — nun versucht die Justiz erneut, den Streit um das Erbe des Künst­lers zu beenden.

Vor dem Landge­richt Düssel­dorf ist dazu am kommen­den Diens­tag eine mündli­che Verhand­lung angesetzt. Streit­par­tei­en sind ein unehe­li­cher Sohn Immendorffs und die Witwe des Künst­lers («Café Deutschland»).

Der inzwi­schen 22 Jahre alte Sohn hat Anspruch auf seinen Pflicht­teil, das ist unumstrit­ten. Kompli­zier­ter ist die Frage, wieviel Geld das ist. Vier Jahre hat ein vom Gericht beauf­trag­ter Gutach­ter gebraucht, um den Verkehrs­wert der 6500 Kunst­wer­ke im Nachlass Immendorffs zu ermitteln.

Die Witwe des Künst­lers hatte schon vor acht Jahren 1,1 Millio­nen Euro an Immendorffs Sohn gezahlt und später einen weite­ren sechs­stel­li­gen Betrag angebo­ten. Der damali­ge Anwalt des Jungen hatte aber insge­samt vier Millio­nen Euro gefordert.

Dabei stütz­te er sich auf die Angaben zweier Aukti­ons­häu­ser. Die hatten den Wert der 6500 Kunst­wer­ke zum Todes­zeit­punkt Immendorffs auf 58 Millio­nen Euro geschätzt — Gemäl­de, Skulp­tu­ren und Grafi­ken. Nachlass­ver­wal­ter Micha­el Werner ging dagegen von nur 33 Millio­nen Euro Gesamt­wert aus — aller­dings hatte er die Skulp­tu­ren nicht berücksichtigt.

Bei dem Pflicht­teil soll es sich nach unbestä­tig­ten Angaben um ein Achtel des Gesamt­erbes handeln. Der Streit­wert des Verfah­rens beträgt 2,85 Millio­nen Euro.