MÜNCHEN/CHEMNITZ (dpa) — Sonne im Brot? Das beansprucht die bayeri­sche Bäcke­rei­ket­te Hofpfis­terei für sich allein. Deshalb geht die Firma juris­tisch gegen alle vor, die Brot mit diesem Namen verkau­fen. Am Mittwoch wird am Landge­richt München I verhan­delt — wieder einmal.

Wer darf sein Brot nach der Sonne benen­nen? Mit dieser Frage beschäf­tigt sich am heuti­gen Mittwoch (13.00 Uhr) das Landge­richt München I in mündli­cher Verhand­lung. Die bayeri­sche Bäcke­rei­ket­te Hofpfis­terei hat einen Bio-Natur­markt in Chemnitz auf Unter­las­sung verklagt, weil dieser unter anderem einen «Sonnen­laib» im Sorti­ment hatte — obwohl das Münch­ner Unter­neh­men die Sonne vor Jahrzehn­ten als Brotmar­ke einge­tra­gen hat. Gegen eine entspre­chen­de einst­wei­li­ge Verfü­gung des Landge­richts hatte der Chemnit­zer Markt Wider­spruch einge­legt. (Az. 3 HKO 1440/21)

Es ist nicht der erste gericht­li­che Streit, den die Hofpfis­terei wegen der «Sonne» ausge­foch­ten hat. Nach Angaben einer Gerichts­spre­che­rin wurden allein beim Landge­richt München I in dieser Sache bislang mehr als 20 Verfah­ren abgeschlos­sen. Neben der Klage gegen den Chemnit­zer Bio-Markt sind demnach drei weite­re Verfah­ren mit ähnli­chen Streit­fra­gen anhän­gig. Die Beklag­ten reichen von kleinen Bäcke­rei­en bis zum großen Discoun­ter Lidl.

Nach Auffas­sung der Hofpfis­terei haben die anderen Betrie­be gegen das Marken­recht versto­ßen: Die Bezeich­nung «Sonne» in Zusam­men­hang mit Brot und Backwa­ren habe das Unter­neh­men schon vor mehr als 40 Jahren ins Marken­re­gis­ter eintra­gen lassen. Um diese Marke nicht zu verlie­ren, gehe das Unter­neh­men gegen jeden Verstoß vor, der ihm bekannt werde.

Dazu sei die Hofpfis­terei vom deutschen Marken­recht aus sogar verpflich­tet, sagte ein Sprecher des Unter­neh­mens. Die Hofpfis­terei sei aber «prinzi­pi­ell bemüht, alle Verstö­ße gegen ihr Marken­recht ohne Gerich­te zu regeln». Doch die «Sonne» sei das belieb­tes­te Bauern­brot der Bäcke­rei­ket­te. Wenn andere Bäcker nicht sorgfäl­tig genug prüften, ob sie diesen Namen verwen­den dürften, greife die Hofpfis­terei deshalb zu recht­li­chen Mitteln.

Dieses Verhal­ten könne man dem Unter­neh­men aus juris­ti­scher Sicht nicht zum Vorwurf machen, sagt der Geschäfts­füh­rer des Landes-Innungs­ver­ban­des für das bayeri­sche Bäcker­hand­werk, Stephan Kopp. «Es steht uns nicht zu, das Ob oder Wie zu kommen­tie­ren, wenn dies den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen entspricht.» Die Landes-Innung empfeh­le ihren Mitglie­dern aber seit Jahren, bei ihren Produkt­na­men grund­sätz­lich auf das Wort «Sonne» zu verzichten.

Ob auch der Chemnit­zer Bio-Markt die «Sonne» aus seinen Broten fernhal­ten muss, soll nun das Münch­ner Landge­richt entschei­den. Mit einem Urteil wird am Mittwoch nach Angaben einer Gerichts­spre­che­rin aber nicht gerechnet.