STUTTGART (dpa/lsw) — Um Alten- und Pflege­hei­me betre­ten zu dürfen, müssen Ungeimpf­te in Baden-Württem­berg ab kommen­dem Montag einen negati­ven PCR-Test vorle­gen. «In letzter Zeit kommt es wieder häufi­ger zu Ausbrü­chen in Alten- und Pflege­hei­men», sagte Gesund­heits­mi­nis­ter Manne Lucha (Grüne) am Diens­tag in Stutt­gart. Die neue Regelung soll die Heimbe­woh­ner in der Alarm­stu­fe II besser vor Anste­ckun­gen schüt­zen. Die Alarm­stu­fe II gilt, sobald auf den Inten­siv­sta­tio­nen an zwei Tagen hinter­ein­an­der mehr als 450 Covid-19-Patien­ten liegen — oder wenn es an sieben Tagen in Folge täglich mindes­tens sechs Kranken­haus-Neuauf­nah­men pro 100.000 Einwoh­ner gegeben hatte.

Geimpf­te und genese­ne Besucher müssen wie gehabt einen negati­ven Schnell­test vorle­gen. Diesen müssen die Einrich­tun­gen nach Angaben des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums vor Ort anbie­ten. Um die PCR-Tests müssten sich die Ungeimpf­ten aber selbst kümmern. Nur in beson­de­ren Härte­fäl­len, etwa beim Besuch von Sterben­den, reiche für alle ein Schnell­test aus.