BERLIN (dpa) — 502 Euro: Das ist Regel­satz des zu Jahres­be­ginn in Kraft getre­te­nen Bürger­gelds. Der Grund­be­darf beim Bafög liegt hinge­gen bei 452 Euro — das ist ungerecht, sagt Matthi­as Anbuhl.

Das Deutsche Studie­ren­den­werk fordert mit Blick auf die hohe Infla­ti­ons­ra­te eine neuer­li­che Anhebung der Bafög-Sätze. «Die Bundes­re­gie­rung muss das Bafög so schnell wie möglich erneut erhöhen», sagte General­se­kre­tär Matthi­as Anbuhl der «Stutt­gar­ter Zeitung» und den «Stutt­gar­ter Nachrich­ten». «Sonst drohen viele Studen­tin­nen und Studen­ten im Jahr 2023 in erheb­li­che finan­zi­el­le Schief­la­ge zu geraten.»

Das Bafög sei schon seit langem zu knapp bemes­sen, sagte Anbuhl. Die Erhöhung um 5,75 Prozent in diesem Jahr sei komplett von der Infla­ti­on aufge­fres­sen worden. «Studie­ren­de, die auf das Bafög angewie­sen sind, rutschen damit immer tiefer in die Miesen.»

Anbuhl beklag­te, Bafög-Empfän­ger seien schlech­ter gestellt als andere, die eine Unter­stüt­zungs­leis­tung des Staates bekämen. Dabei verwies er auf das Bürger­geld, das zum 1. Januar 2023 Hartz IV abgelöst hat. Das Bürger­geld solle das Existenz­mi­ni­mum abbil­den. «Hier liegt der Regel­satz ab Januar bei 502 Euro», sagte Anbuhl. «Der Grund­be­darf beim Bafög liegt nur bei 452 Euro — also 50 Euro unter­halb von dem, was der Staat bei anderen als unbedingt zum Leben notwen­dig erachtet.»