Die Ausnah­me­re­ge­lung soll nach Kuhns Vorstel­lung bis April 2021 gelten, anschlie­ßend solle das Verbot wieder in Kraft treten. Um die Pläne umset­zen zu können, benötigt der OB nach Angaben eines Stadt­spre­chers eine einfa­che Mehrheit im Gemeinderat.

Kuhn argumen­tier­te, die Ausset­zung des Verbots wäre eine Entschei­dung zuguns­ten der Gastro­no­mie und keine gegen den Klima­schutz. «Es ist wichtig, unsere Gastro­no­men, die unter Corona sehr zu leiden haben, jetzt zu unter­stüt­zen und ihnen auf diese Weise eine Brücke in die kälte­re Jahres­zeit zu bauen.» Kuhn plädier­te für den Einsatz von mit Ökostrom betrie­be­nen Heizstrah­lern, auf klima­schäd­li­che gasbe­trie­be­ne Heizpil­ze solle möglichst auch weiter verzich­tet werden.

Baden-Württem­bergs Wirtschafts­mi­nis­te­rin Nicole Hoffmeis­ter-Kraut (CDU) hatte zuletzt an die Kommu­nen appel­liert, Heizpil­ze zumin­dest für ein Jahr ausnahms­wei­se für Gastro­no­men zuzulas­sen. Zuvor hatten sich Branchen­ver­tre­ter für eine solche Ausset­zung des Verbots stark­ge­macht und dies damit begrün­det, dass Gastwir­te wegen der schlech­ten wirtschaft­li­chen Situa­ti­on darauf angewie­sen seien, die Außen­gas­tro­no­mie so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.