MANNHEIM (dpa/lsw) — Ein Mann soll Corona-Hilfen beantragt und erhal­ten haben, obwohl sie ihm nie zustan­den. Und das nicht nur einmal, sondern häufi­ger. Mannhei­mer Richter setzen sich nun mit einem Fall ausein­an­der, der durch die Pande­mie zur Betrugs­ma­sche gewor­den ist — mit Folgen.

Seit dem Start der Corona-Sofort­hil­fen für Unter­neh­men hat der Betrug mit erschli­che­nen Subven­tio­nen in Baden-Württem­berg massiv zugenom­men. Hunder­te Verdachts­fäl­le beschäf­ti­gen bereits die baden-württem­ber­gi­schen Behör­den, der Schaden ist im vergan­ge­nen Jahr und im Vergleich zum Vorjahr gerade­zu explo­si­ons­ar­tig gestie­gen. Nach Angaben des Landes­in­nen­mi­nis­te­ri­ums wurden im Jahr 2019 noch 21 Fälle von Subven­ti­ons­be­trug in Schadens­hö­he von insge­samt 160 724 Euro regis­triert. Ein Jahr später waren es bereits 333 Fälle, die Höhe des Schadens wird mit mehr als 3,873 Millio­nen Euro angege­ben — das ist das 24-fache des Werts im Jahr zuvor.

Zwar trennt die Polizei­li­che Krimi­nal­sta­tis­tik (PKS) nicht die Fälle, die mit Corona zu tun haben, von anderen Betrugs­fäl­len. «Es lässt sich aber sehr wohl die Aussa­ge treffen, dass der deutli­che Anstieg im Jahr 2020 durch­aus auf den Missbrauch von Corona-Sofort­hil­fen zurück­zu­füh­ren ist», sagt ein Minis­te­ri­ums­spre­cher in Stutt­gart. Der Trend bleibt ungebremst: «Für das aktuel­le Jahr 2021 lässt sich im Bereich des Subven­ti­ons­be­trugs ein weite­rer Anstieg sowohl bei den Fällen als auch beim Schaden feststel­len», sagt der Sprecher. Aller­dings kommen Betrü­ger nur selten unent­deckt davon: Im vergan­ge­nen Jahr wurden 97 Prozent der Fälle aufgeklärt.

«Die Corona-Pande­mie krimi­nell auszu­nut­zen, ist überhaupt nicht in Ordnung, dafür gibt es keiner­lei Recht­fer­ti­gung», warnt Innen­mi­nis­ter Thomas Strobl (CDU). «Wer hier betrügt, begeht eine Straf­tat an allen ehrli­chen Steuerzahlern.»

Nach frühe­ren Angaben des Justiz­mi­nis­te­ri­ums haben Ermitt­ler in Baden-Württem­berg allein zwischen April 2020 und Ende Febru­ar 2021 rund 798 Verfah­ren wegen Betrugs mit Corona-Sofort­hil­fen einge­lei­tet. Beispiel­haft dafür steht ein Fall, der von Diens­tag (9.30 Uhr) an vor dem Landge­richt Mannheim verhan­delt wird. Ein angeklag­ter Unter­neh­mer soll im April eine Sofort­hil­fe des Bundes in Höhe von 9000 Euro beantragt und angege­ben haben, er betrei­be ein Unter­neh­men für Klima­tech­nik in Weinheim. Das war aller­dings nach Angaben des Gerichts zu keinem Zeitpunkt der Fall, dennoch wurde die beantrag­te Summe ausge­zahlt. Die Masche soll der Mann wieder­holt unter anderem auch in Hessen angewandt haben, bevor er aufflog.

Nach Angaben des Justiz­mi­nis­te­ri­ums handelt es sich auch um Subven­ti­ons­be­trug, wenn tatsäch­lich kein Geld gezahlt wurde und damit auch kein Schaden entstan­den ist — zum Beispiel wenn der Betrug vor der Auszah­lung bemerkt wird. Bei den Taten lassen sich unter­schied­li­che Vorge­hens­wei­sen unter­schei­den. Die Betrü­ger gingen zum Beispiel so vor, dass sie im Namen eines tatsäch­lich existie­ren­den Unter­neh­mens Sofort­hil­fe beantrag­ten und das Geld dann umlenk­ten. Oder, und das sei die weit überwie­gen­de Mehrzahl der Fälle, ein Antrag­stel­ler wie der in Mannheim angeklag­te mutmaß­li­che Betrü­ger mache falsche Angaben, um unberech­tigt Hilfen zu kassieren.