BERLIN (dpa) — Aufgrund gestie­ge­ner Anste­ckungs­zah­len stuft die Bundes­re­gie­rung Teile Frank­reichs als Hochri­si­ko­ge­biet ein. Darun­ter sind auch belieb­te Touris­ten­zie­le wie die Insel Korsi­ka und das in Übersee liegen­de Guadeloupe.

Der Süden Frank­reichs gilt seit Mitter­nacht als Corona-Hochrisikogebiet.

Die Bundes­re­gie­rung stufte die franzö­si­schen Regio­nen Okzita­ni­en, Provence-Alpes-Côte d’Azur sowie die Insel Korsi­ka und auch die franzö­si­schen Übersee­ge­bie­te Guade­lou­pe, Marti­ni­que, Réuni­on, St. Martin und St. Barthé­le­my aufgrund gestie­ge­ner Anste­ckungs­zah­len entspre­chend ein. Rückkeh­rer, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen damit nun in Deutsch­land in Quaran­tä­ne und können diese frühes­tens nach fünf Tagen durch einen negati­ven Test beenden.

Nieder­lan­de nicht mehr Hochrisikogebiet

Für die Nieder­lan­de entfiel diese Beschrän­kung am Sonntag. Das Land gilt nach einem Rückgang der Infek­ti­ons­zah­len nun nicht mehr als Hochri­si­ko­ge­biet, mit Ausnah­me der Landes­tei­le in Übersee. In den Nieder­lan­den gehen Neuin­fek­tio­nen drastisch zurück, nachdem die Regie­rung insbe­son­de­re das Nacht­le­ben einge­schränkt hat. Frank­reich steckt dagegen in einer vierten Corona-Welle. Inner­halb einer Woche infizier­ten sich zuletzt etwa 225 Menschen je 100.000 Einwohnern.

Seit Sonntag gelten auch mehre­re weite­re Staaten außer­halb Europas als Hochri­si­ko­ge­bie­te: Algeri­en, Bangla­desch, Haiti, Hondu­ras, Irak, Kasach­stan, Korea (Demokra­ti­sche Volks­re­pu­blik), Marok­ko, Mexiko, Myanmar, Papua-Neugui­nea, Philip­pi­nen, Senegal, Tadschi­ki­stan, Thailand, Trini­dad und Tobago, Turkme­ni­stan und Usbekistan.

Getestet, geimpft oder genesen

Menschen, die aus einem Hochri­si­ko­ge­biet nach Deutsch­land einrei­sen, müssen eine digita­le Einrei­se­an­mel­dung ausfül­len. Seit einer Woche müssen zudem alle ab zwölf Jahren bei der Einrei­se nach Deutsch­land nachwei­sen können, dass sie entwe­der negativ auf das Corona­vi­rus getes­tet, gegen Covid-19 geimpft oder genesen sind.

«Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht ausge­nom­men, jedoch nicht von der Quaran­tä­ne-Pflicht. Kinder unter zwölf Jahren können die Quaran­tä­ne aber fünf Tage nach Einrei­se beenden — auch ohne Test», schreibt die Bundes­re­gie­rung in einem Hinweis zu den neuen Regeln für Ein- und Rückrei­sen nach Deutschland.