Seit Januar 2019 können Menschen in Deutsch­land das dritte Geschlecht eintra­gen lassen. Wenige haben das bislang in den größten Städten des Südwes­tens beansprucht. Ein Bundes­ver­band versucht zu erklä­ren, warum der große Ansturm ausblieb.

Mit dem politi­schen Ja für das dritte Geschlecht im Januar 2019 hatte der Bundes­tag eine Entschei­dung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts umgesetzt. Die davor übliche Einord­nung in männlich oder weiblich wurde als Verstoß gegen das Persön­lich­keits­recht und das Diskri­mi­nie­rungs­ver­bot gesehen.

Asta Dittes ist Spreche­rin bei der Deutschen Gesell­schaft für Transi­den­ti­tät und Inter­se­xua­li­tät (dgti). «Die Zahlen sind in den Medien oft zu gering angesetzt», sagt sie. Dittes schätzt die Zahl der Inter­se­xu­el­len in Deutsch­land auf 100 000 bis 200 000 Menschen.

Sie erklärt die wenigen Divers-Einträ­ge auch mit vielen Unklar­hei­ten, die im Alltag auftre­ten. Etwa machten manche Versi­che­run­gen Proble­me und zahlten Leistun­gen nicht — oder wichti­ge Formu­la­re seien nicht mit der dritten Option ausge­stat­tet. Bei der Stadt müssen Menschen für die diver­se Option Melde­be­schei­ni­gung, einen Ausweis und die Bestä­ti­gung eines Arztes einreichen.

Nach Ansicht des Verbands gibt es Situa­tio­nen im Alltag, in denen das dritte Geschlecht teils negativ angese­hen wird. «Viele nehmen deshalb den Perso­nen­stand Frau oder Mann an, auch wenn es nicht dem eigenen Empfin­den entspricht», sagt Dittes.

Auch Menschen mit Transi­den­ti­tä­ten können bei den Städten ihr Geschlecht ändern lassen, etwa von Frau zum Mann oder umgekehrt. Seit Januar 2019 wurden in Karls­ru­he 11 Gebur­ten­re­gis­ter geändert. Hier könne man aber nicht genau sagen, ob die Menschen in Karls­ru­he leben, weil die Gerichts­ent­schei­dun­gen aus ganz Deutsch­land einträ­fen, hieß es von der Stadt. In den anderen Städten sieht das ähnlich aus: Freiburg erfass­te zwischen Januar 2019 und Ende August dieses Jahres 19 Menschen, die von einem zum anderen Geschlecht gewech­selt sind. Die Stadt Mannheim hat nach Angaben eines Sprechers im laufen­den Jahr bislang neun Gerichts­ent­schei­dun­gen berück­sich­tigt. In Stutt­gart gab es seit Anfang des vergan­ge­nen Jahres 27 solcher Änderungen.

Transi­den­te und Trans­se­xu­el­le fühlen sich ihrem biolo­gi­schen Geschlecht nicht zugehö­rig. Der Begriff trans­se­xu­ell kommt aus einem medizi­ni­schen Kontext. Heutzu­ta­ge bevor­zu­gen viele Betrof­fe­ne den Begriff der Transi­den­ti­tät. Und die müssen laut dgti bei den Städten einen noch höheren Aufwand als bei der Divers-Option in Kauf nehmen: Sie benöti­gen zwei medizi­ni­sche Gutach­ten und müssen ihren Änderungs­wunsch vom Amtsge­richt beglau­bi­gen lassen. Die Standes­äm­ter stützen sich dann auf die Gerichtsentscheidungen.

Laut dgti ist vor allem der sogenann­te Alltags­test belas­tend — Betrof­fe­ne müssten dabei ein Jahr in der Rolle des angestreb­ten Perso­nen­stands leben, ohne mit passen­den Dokumen­ten wie Ausweis, Bankkar­te und Versi­cher­ten­kar­te ausge­stat­tet zu sein. Und auch der finan­zi­el­le Aspekt komme erschwe­rend hinzu: «Man muss die Gutach­ten selbst bezah­len», sagt Dittes.