TUTTLINGEN — Der Landkreis Tuttlin­gen hat nun einen Tausch­con­tai­ner. Dieser ist auf dem Wertstoff­hof Tuttlin­gen zu finden und kann zu den regulä­ren Öffnungs­zei­ten des Wertstoff­ho­fes genutzt werden.

Intak­te, noch nutzba­re Gebrauchs­ge­gen­stän­de, die beim bishe­ri­gen Besit­zer keine Verwen­dung mehr finden, können auf dem Wertstoff­hof in Tuttlin­gen getauscht oder verschenkt werden. Platz finden diese Gegen­stän­de in dem eigens dafür einge­rich­te­ten Tauschcontainer.

Voraus­set­zung für die Abgabe der Ware ist der gute Zustand und die Funkti­ons­tüch­tig­keit der einzel­nen Gegen­stän­de. Für Menschen, die ausran­gier­te Dinge also nicht entsor­gen, sondern tauschen oder verschen­ken möchten, ist das Angebot des Tausch­con­tai­ners daher genau das Richti­ge. Der Tausch­con­tai­ner ist ein Nachhal­tig­keits­pro­jekt der Kreis­ver­wal­tung Tuttlingen.

„Weiter­ge­ben statt wegwer­fen“ lautet die Devise, welche dem Gemein­schafts­pro­jekt der Abfall­wirt­schaft und der Stabs­stel­le für Energie und Klima­schutz zugrun­de liegt.

Seit einigen Jahren bietet die Abfall­wirt­schaft bereits die Online-Sperr­müll­bör­se an (www.abfall-tuttlingen.de/Service-Formulare/Sperrmüll-Börse.de). Über diese Börse können Bürge­rin­nen und Bürger seither ihre ausran­gier­ten Gegen­stän­de digital tauschen und verschenken.

Darüber hinaus wurde nun nach einer Vor-Ort-Lösung auf dem Wertstoff­hof Tuttlin­gen gesucht: Die Idee eines Tausch­con­tai­ners war geboren. Diese ist insbe­son­de­re auch bei den Mitglie­dern des Ausschus­ses für Technik und Umwelt auf großes Inter­es­se und Unter­stüt­zung gestoßen.

Gegen­stän­de, die dem Tausch­con­tai­ner keines­falls zugeführt werden dürfen, wurden ebenfalls definiert. Darun­ter fallen zum Beispiel Gegen­stän­de aus Keramik, sperri­ge Möbel, Elektro- und Elektro­nik­ar­ti­kel, Lebens­mit­tel, Kleidungs­stü­cke oder Tiere. Für die Nutzung des Contai­ners wurde eine eigene Nutzungs­ord­nung erstellt, welche im Außen­be­reich des Contai­ners angebracht ist. So können die Bürge­rin­nen und Bürger direkt vor Betre­ten des Contai­ners sehen, ob ihre Waren­spen­de passend ist, oder ob diese in die finale Entsor­gung gegeben werden muss.

Das Angebot des Tausch­con­tai­ners ist kosten­los und kann von allen Bürge­rin­nen und Bürgern des Landkrei­ses Tuttlin­gen genutzt werden. Die Nutzung für Gewer­be­trei­ben­de, wie beispiels­wei­se Entrüm­pler, Flohmarkt­be­schi­cker, gewerb­li­che Händler oder Haushalts­auf­lö­ser, ist ausgeschlossen.