KREIS RAVENSBURG – Im Landkreis Ravens­burg gilt ab Diens­tag, 30. Novem­ber 2021 eine Testpflicht für Kinder­ta­ges­ein­rich­tun­gen. Dazu hat der Landkreis eine entspre­chen­de Allge­mein­ver­fü­gung erlas­sen. Demnach muss für die zu betreu­en­den Kinder dreimal pro Woche einen Nachweis über eine negati­ve Testung vorliegen.

Gemein­sam mit den Bürger­meis­te­rin­nen und Bürger­meis­tern der Städte und Gemein­den im Landkreis Ravens­burg hatte sich das Gesund­heits­amt Gedan­ken dazu gemacht, wie man das Infek­ti­ons­ri­si­ko in Kinder­ta­ges­ein­rich­tun­gen reduzie­ren kann. Die nun erlas­se­ne Testpflicht soll hier einen einheit­li­chen und träger­über­grei­fen­den Beitrag leisten.