MEMMINGEN (dpa) — Wegen Tierquä­le­rei bei mehre­ren Dutzend Rindern sind zwei Allgäu­er Landwir­te am Diens­tag zu Haftstra­fen verur­teilt worden. Einer der beiden Angeklag­ten, ein 25-Jähri­ger, wurde vom Landge­richt Memmin­gen zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefäng­nis verur­teilt. Sein 68 Jahre alter Vater erhielt eine Haftstra­fe von zwei Jahren auf Bewäh­rung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwie­sen an, dass die beiden Landwir­te kranke Tiere in ihren Ställen nicht von gesun­den getrennt und keinen Tierarzt gerufen hatten. Dadurch sollen die Rinder erheb­lich gelit­ten haben, einige mussten notge­schlach­tet werden.

Die Staats­an­walt­schaft hatte zuvor zweiein­halb Jahre bezie­hungs­wei­se zwei Jahre und zehn Monate Gefäng­nis für die beiden Männer gefor­dert. Selbst Laien hätten bei den kranken Rindern erken­nen können, dass die Tiere in einem «erbärm­li­chen» Zustand gewesen seien. Die Vertei­di­ger verwie­sen auf die Geständ­nis­se der beiden Angeklag­ten und sprachen sich für Haftstra­fen unter zwei Jahren aus, die zur Bewäh­rung ausge­setzt werden könnten.

Die Angeklag­ten waren mit ihrem Betrieb in Bad Grönen­bach (Landkreis Unter­all­gäu) 2019 beim sogenann­ten Allgäu­er Tierschutz-Skandal in die Schlag­zei­len geraten. Damals wurden die Ermitt­ler auf mehre­re Bauern­hö­fe aufmerk­sam, nachdem eine Tierschutz­or­ga­ni­sa­ti­on Videos veröf­fent­licht hatte, die Fälle von Tierquä­le­rei aus einem Großbe­trieb zeigen sollen.