Sie habe gewusst, dass ihr Freund das Klein­kind über Tage und Wochen geschla­gen und misshan­delt habe und habe nichts dagegen getan, begrün­de­te das Gericht den Angaben zufol­ge sein Urteil. Die Frau hatte am ersten Prozess­tag gestan­den. Das Straf­maß entspricht dem Antrag der Staats­an­walt­schaft. Die Vertei­di­gung hatte für eine Bewäh­rungs­stra­fe plädiert.

Der 23 Monate alte Bub war am 21. Oktober 2021 mit zahlrei­chen Verlet­zun­gen in ein Kranken­haus gebracht worden und dort gestor­ben. Das Landge­richt Ellwan­gen hatte den damali­gen Lebens­ge­fähr­ten der Mutter des Kindes im Mai zu einer Haftstra­fe von 14 Jahren verur­teilt wegen Totschlags und schwe­rer Misshand­lung von Schutzbefohlenen.