STUTTGART (dpa/lsw) — Touris­mus­mi­nis­ter Guido Wolf hat seine Kritik am Beher­ber­gungs­ver­bot nach dem Treffen von Bund und Ländern zu dem Thema bekräf­tigt. «In Baden-Württem­berg ist uns kein Infek­ti­ons­ge­sche­hen durch Beher­ber­gun­gen bekannt», sagte er am Donners­tag der Deutschen Presse-Agentur. «Daher ist das Beher­ber­gungs­ver­bot nicht verhält­nis­mä­ßig.» Eine solche Belas­tung für Hoteliers wie für Reisen­de sei nicht zu recht­fer­ti­gen. «Wir können nicht für die Hotels einen Lockdown durch die Hinter­tür einfüh­ren, wenn wir wissen, dass diese Maßnah­me wenig wirksam ist.» Er habe auch Zweifel, ob die jetzi­ge Regelung vor Gericht Bestand hätte. «Wir müssen das Beher­ber­gungs­ver­bot abschaf­fen und uns auf die Maßnah­men konzen­trie­ren, die wirklich helfen, das Infek­ti­ons­ri­si­ko zu senken.»

Eine Übernach­tung in Hotels oder Gaststät­ten im Land ist Menschen aus Risiko­ge­bie­ten derzeit nur erlaubt, wenn man einen negati­ven Corona-Test vorle­gen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist. Als Risiko­ge­bie­te gelten Städte oder Landkrei­se, in denen es in den vergan­ge­nen sieben Tagen mehr als 50 Neuin­fek­tio­nen mit dem Corona­vi­rus pro 100 000 Einwoh­ner gab. Auf einen einheit­li­chen Kurs beim umstrit­te­nen Beher­ber­gungs­ver­bot konnten sich Bund und Länder noch nicht einigen.

Auch Wirtschafts­mi­nis­te­rin Nicole Hoffmeis­ter-Kraut (CDU) und CDU-Frakti­ons­chef Wolfgang Reinhart sprachen sich für eine Ausset­zung des Beher­ber­gungs­ver­bots aus. «Das Verbot bringt praktisch nichts im Kampf gegen das Virus, stellt aber eine zusätz­li­che und unnöti­ge Erschwer­nis für die Beher­ber­gungs­bran­che und alle Geschäfts­rei­sen­den dar», sagte Reinhart.