NEW YORK (dpa) — In New York läuft gegen den Ex-Präsi­den­ten ein Zivil­pro­zess wegen Verge­wal­ti­gungs­vor­wür­fen. Er hat sich dort bislang nicht blicken lassen. Ein Verneh­mungs­vi­deo von ihm sorgt nun aber für Aufsehen.

Ex-US-Präsi­dent Donald Trump sorgt einmal mehr mit anstö­ßi­gen Aussa­gen über Frauen für Aufse­hen. Gestern wurde ein Video von einer Verneh­mung Trumps aus dem vergan­ge­nen Oktober veröf­fent­licht — im Zusam­men­hang mit einem Zivil­pro­zess gegen den Republi­ka­ner wegen Vergewaltigung.

In dem 48-minüti­gen Clip stell­te die Anwäl­tin von Kläge­rin Jean Carroll, Rober­ta Kaplan, Trump Fragen zu dem Fall, der derzeit in New York vor Gericht verhan­delt wird. Trump, der inzwi­schen eine erneu­te Präsi­dent­schafts­be­wer­bung angekün­digt hat, wies die Vorwür­fe darin einmal mehr zurück und wieder­hol­te zugleich abschät­zi­ge Bemer­kun­gen über Frauen. Er vertei­dig­te auch auf bemer­kens­wer­te Weise seine berüch­tig­te Aussa­ge, als Promi­nen­ter könne man Frauen an ihren Genita­li­en anfassen.

«Sie wären auch nicht meine Wahl, um ehrlich zu sein»

Carroll wirft Trump vor, sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobel­kauf­haus verge­wal­tigt zu haben. Trump, der damals noch nicht als Politi­ker, sondern als Immobi­li­en­un­ter­neh­mer tätig war, wies die Anschul­di­gung stets zurück — unter anderem mit den Worten, Carroll sei nicht sein «Typ». Straf­recht­lich sind die Vorwür­fe verjährt, zivil­recht­lich stand Carroll der Rechts­weg für eine Klage jedoch offen. Sie fordert eine Entschä­di­gung. Die Plädoy­ers in dem Fall werden kommen­de Woche erwartet.

Angespro­chen auf Trumps Aussa­gen, dass Carroll nicht sein Typ sei — ebenso wie eine andere Frau, die ihm einen sexuel­len Übergriff vorge­wor­fen hatte, sagte der Republi­ka­ner in dem Verneh­mungs­vi­deo an die Adres­se der Anwäl­tin Kaplan: «Sie wären auch nicht meine Wahl, um ehrlich zu sein. Ich hoffe, Sie sind nicht belei­digt. Ich hätte auf keinen Fall Inter­es­se an Ihnen.» Trump sagte, er wolle nicht belei­di­gend sein. «Aber wenn mir jemand etwas vorwirft, denke ich, dass ich ein Recht darauf habe, belei­di­gend zu sein.»

Diver­se Belästigungsvorwürfe

An anderer Stelle legte Kaplan Trump ein Foto vor, auf dem er Carroll mit seiner damali­gen Ehefrau verwech­sel­te. Der Ex-Präsi­dent beton­te zugleich mehrfach, dass er Carroll nicht kenne, nichts über «diese Verrück­te» wisse und sie auf besag­tem Foto ledig­lich bei einer Wohltä­tig­keits­ver­an­stal­tung begrüßt habe — ohne sie zu kennen.

Diver­se Frauen haben Trump in der Vergan­gen­heit sexuel­le Beläs­ti­gung vorge­wor­fen, was der stets zurück­wies. Während seines Präsi­dent­schafts­wahl­kamp­fes 2016 war außer­dem eine alte Tonauf­nah­me publik gewor­den, in der sich Trump anzüg­lich und herab­wür­di­gend über Frauen äußer­te — und darüber, dass man als Star Frauen auch an ihren Genita­li­en anfas­sen könne, wenn man es wolle. Bei der Verneh­mung sprach die Anwäl­tin Trump auch auf jenes Video und die Aussa­gen darin an. Trump vertei­dig­te seine Worte von damals und sagte: «Wenn Sie sich die letzten Millio­nen Jahre ansehen, ist das wohl weitge­hend wahr, nicht immer, aber weitge­hend wahr. Leider — oder zum Glück.»

Anwäl­tin «politi­sche Agentin» und «Schan­de»

Die Ameri­ka­ner hatten Trump 2016 trotz der vulgä­ren Aussa­gen zum Präsi­den­ten gewählt. Und auch viele andere Skanda­le brach­ten ihn in der Vergan­gen­heit politisch nicht zu Fall. Bei der Präsi­den­ten­wahl 2024 möchte Trump nun erneut für die Republi­ka­ner als Kandi­dat ins Rennen gehen — und unter den poten­zi­el­len republi­ka­ni­schen Anwär­tern liegt er bislang vorne.

Er wertet das Verfah­ren in New York wie auch andere recht­li­che Ermitt­lun­gen gegen ihn als Versuch, ihn politisch zu stoppen. In dem nun veröf­fent­lich­ten Video bezeich­net Trump auch Anwäl­tin Kaplan als «politi­sche Agentin» und als «Schan­de».

Der Zivil­pro­zess Carrolls gegen Trump steht kurz vor dem Abschluss. Nachdem alle Zeugin­nen und Zeugen der klagen­den US-Autorin ausge­sagt haben, setzte das Gericht die Plädoy­ers überein­stim­men­den Medien­be­rich­ten zufol­ge für Montag an — danach würden die Beratun­gen der Geschwo­re­nen folgen. Der Vertei­di­gung steht demnach aller­dings noch bis Sonntag offen, doch noch eine Aussa­ge Trumps im Zeugen­stand zu beantra­gen. Eigent­lich hatten Trumps Anwäl­te erklärt, ihr Mandant wolle in dem Verfah­ren nicht aussa­gen. Zuletzt hatte Trump sich jedoch gegen­tei­lig geäußert und eine Reise nach New York ins Spiel gebracht.