Gegen den Kochbuch­au­tor Attila Hildmann wird schon länger wegen Volks­ver­het­zung ermit­telt. Nun schreibt Hildmann selbst von einem angeb­li­chen Haftbe­fehl gegen ihn.

BERLIN (dpa) — Im Berli­ner Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen den Verschwö­rungs­er­zäh­ler Attila Hildmann werden mehr als 1000 Äußerun­gen einzeln überprüft. Es geht dabei um Verdacht auf Volks­ver­het­zung, Belei­di­gung und Bedrohung.

«Das sind inten­si­ve, umfang­rei­che und zeitauf­wen­di­ge Ermitt­lun­gen», sagte eine Spreche­rin der Staats­an­walt­schaft am Diens­tag. «Die Auswer­tung der Beweis­mit­tel dauert an.»

Die «Süddeut­sche Zeitung» hatte zuvor berich­tet, dass die Beweis­erhe­bung nur schlep­pend voran­kä­me. Eine der Festplat­ten soll demnach so stark beschä­digt sein, dass die Daten nicht ausge­le­sen werden könnten, eine weite­re sei offen­bar durch ein Passwort so geschützt, dass Ermitt­ler sie nicht öffnen könnten.

Hildmann schreibt seine Botschaf­ten seit langem mehrfach am Tag in einen bekann­ten Inter­net­ka­nal, wo sie jeder nachle­sen kann. Früher als veganer Kochbuch­au­tor bekannt, nennt er sich mittler­wei­le selbst «ultra­rechts» und einen Verschwörungsprediger.

Am Montag poste­te er: «Haftbe­fehl ist draußen, es geht um Aussa­gen auf meinem Telegram und es wird mir Hochver­rat vorge­wor­fen.» Gegen­über dem «Tages­spie­gel» wollte das die Staats­an­walt­schaft weder bestä­ti­gen noch demen­tie­ren. Ein Sprecher sagte, die Behör­de äußere sich im Allge­mei­nen nicht zu «noch nicht vollstreck­ten Haftbefehlen».

Die Polizei in Branden­burg hatte bei einer Durch­su­chung der Wohnung Hildmanns Bewei­se zunächst präven­tiv sicher­ge­stellt. Im Dezem­ber war dann per richter­li­chem Beschluss in Berlin erwirkt worden, dass die Staats­an­walt­schaft mehre­re Laptops, Handys, Speicher­kar­ten und USB-Sticks auswer­ten kann. «Seit Ende Dezem­ber wird ausge­wer­tet», so die Sprecherin.

Die Ermitt­lun­gen wurden in Berlin gebün­delt. Justiz­se­na­tor Dirk Behrendt (Grüne) hatte dies mit einer effek­ti­ven Straf­ver­fol­gung begrün­det. Mehre­re Ermitt­lungs­ver­fah­ren aus Branden­burg waren demnach an die Behör­de in der Haupt­stadt überge­ben worden.

Hildmann war wieder­holt bei Protes­ten gegen die Corona-Schutz­maß­nah­men aufge­tre­ten. Nach frühe­ren Angaben der Staats­an­walt­schaft soll aufge­klärt werden, ob und in welchem Umfang der 39-Jähri­ge durch seine Äußerun­gen die Grenzen der Meinungs­frei­heit überschrit­ten und sich straf­bar gemacht haben könnte.