MANNHEIM (dpa/lsw) — Mehr als 4000 Mal soll eine Ärztin ihre Patien­ten fälsch­li­cher­wei­se von der Masken­pflicht befreit haben. Aus diesem Grund hat die Staats­an­walt­schaft Mannheim nach eigenen Angaben vom Freitag Ankla­ge gegen die Medizi­ne­rin aus Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) erhoben. Für die Attes­te habe sie jeweils fünf bis acht Euro gefor­dert. Seit Frühjahr 2020 sollen so 4374 Attes­te ausge­stellt und an Inter­es­sier­te gesen­det worden sein. Auf diese Weise soll die Frau über 28.000 Euro verdient haben.

Die Attes­te beschei­nig­ten, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für die Person unzumut­bar sei, schrieb die Staats­an­walt­schaft. Sie seien ohne eine ordnungs­ge­mä­ße medizi­ni­sche Unter­su­chung ausge­stellt worden. Einer Angestell­ten der Praxis wird vorge­wor­fen, der Ärztin bei den falschen Attes­ten gehol­fen zu haben.