Ulm (wbo) — Seit Mitte Juli 2020 können Handwerks­be­trie­be nicht rückzahl­ba­re Überbrü­ckungs­hil­fen des Bundes in Anspruch nehmen, wenn sie erheb­li­che Umsatz­ein­bu­ßen aufgrund der Corona­kri­se hatten. Rund 25 Milli­ar­den Euro stehen laut Bundes­re­gie­rung zur Unter­stüt­zung kleiner und mittle­rer Unter­neh­men und Betrie­be zur Verfügung.

Die Handwerks­kam­mer Ulm kriti­siert, dass bis Ende August 2020 — laut Mittei­lung — ledig­lich rund 250 Millio­nen Euro an Hilfs­gel­dern an die bedürf­ti­gen Betrie­be tatsäch­lich auch geflos­sen sind – gerade mal ein Prozent der Gesamtsumme.

“So kann das nicht weiter gehen: Wir plaka­tie­ren die Republik mit Segen­s­ta­ten über 25 Milli­ar­den Euro und während der vorge­se­he­nen Laufzeit bringen wir nicht mal ein Prozent auf die Straße. Unsere Betrie­be brauchen diese Unter­stüt­zung dringend”, stellt Joachim Krimmer, Präsi­dent der Handwerks­kam­mer Ulm, klar.

Die Antrags­frist ist nun bis 30. Septem­ber 2020 verlän­gert worden. Die Laufzeit soll bis Jahres­en­de ausge­wei­tet werden. Derzeit disku­tie­ren Bund und Länder auch über eine Änderung der aktuell gelten­den stren­gen Kondi­tio­nen, damit das Programm den betrof­fe­nen Handwerks­be­trie­ben helfen kann.

Ein Grund für die schlep­pen­de Auszah­lung sind die hohen bürokra­ti­schen und inhalt­li­chen Hürden bei der Antrag­stel­lung und Auszah­lung. Anders als bei den Sofort­hil­fe­an­trä­gen werden die Förder­an­trä­ge nicht von der Handwerks­kam­mer bearbei­tet, sondern müssen von einem Steuer­be­ra­ter, Wirtschafts­prü­fer oder verei­dig­ten Buchprü­fer gestellt werden und werden rein digital verarbeitet.

Diese bürokra­ti­schen Hinder­nis­se sowie die hohen Hürden für die Bewil­li­gung der staat­li­chen Hilfen haben zur Folge, dass bisher nur ein ganz kleiner Bruch­teil der coronabe­dingt notlei­den­den Unter­neh­men diese Hilfs­gel­der beantragt und auch tatsäch­lich bekom­men hat.

“Die Unter­stüt­zungs­leis­tung bleibt irgend­wo im Rohr stecken. Wenn nur ein Prozent fließt, stellt das die Glaub­wür­dig­keit unseres politi­schen Tuns und unsere eigene Fähig­keit in Frage. Das beschreibt eines unserer wesent­li­chen Proble­me: Unser Land ist zu schwie­rig und zu bürokra­tisch organi­siert”, erklärt Krimmer.

Und weiter: “Diese Bürokra­tie zerfrisst und zerstört; jeden­falls macht sie es faktisch unmög­lich, das zu tun und umzuset­zen, was wir uns vorge­nom­men haben. Wir müssen diese Bürokra­tie­brem­se auf allen Feldern mit größter Kraft bekämpfen.”

Die Handwerks­kam­mer Ulm hatte die Bearbei­tung der ersten Sofort­hil­fe­an­trä­ge im Frühjahr organi­siert, die Betrie­be dazu beraten und die einge­gan­ge­nen Anträ­ge in der Regel inner­halb von vier Tagen nach Eingang fertig bearbei­tet und zur Auszah­lung geleitet.

Insge­samt sind so im Gebiet der Handwerks­kam­mer Ulm in kürzes­ter Zeit über 55 Millio­nen Euro zu rund 5500 regio­na­len Handwerks­be­trie­ben geflos­sen. Gleich­zei­tig wurden rund 1000 Anträ­ge durch die Handwerks­kam­mer auch abgelehnt, da beispiels­wei­se die Bedürf­tig­keit nicht vorge­le­gen hatte.

Joachim Krimmer bedau­ert, dass die Handwerks­kam­mer nicht auch für die jetzi­gen Anträ­ge und die Auszah­lung zustän­dig gemacht wurde: “Die Erfah­run­gen aus jünge­rer Zeit zeigen: Das hätten wir mit unserer handwerk­li­chen Selbst­ver­wal­tung besser gemacht. Verläss­lich, schnell, unbüro­kra­tisch, in der Sprache unserer Betrie­be und trotz­dem Steuergelder-schonend.”

Die Handwerks­kam­mer setzt sich schon lange dafür ein, die Bürokra­tie im Handwerk abzubau­en und fordert, die Förder­be­din­gun­gen für die Überbrü­ckungs­hil­fen zeitnah nachzu­bes­sern. Die Auszah­lung der Staats­hil­fe müsse nun deutlich zügiger und bürokra­tie­ar­mer erfolgen.

Es seien beson­ders die kleinen und mittel­stän­di­schen Unter­neh­men, die durch das bürokra­ti­sche Verfah­ren benach­tei­ligt würden. Das dürfe nicht dazu führen, dass die betrof­fe­nen Betrie­be diese wichti­ge Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen nicht beantra­gen oder erhalten.

Die Handwerks­kam­mer Ulm hat sich in einem persön­li­chen Brief an Bundes­wirt­schafts­mi­nis­ter Peter Altmai­er und die baden-württem­ber­gi­sche Wirtschafts- und Arbeits­mi­nis­te­rin Dr. Nicole Hoffmeis­ter-Kraut gewandt, um auf diesen Missstand und den Bedarf der Handwerks­be­trie­be hinzuweisen.

In dem Schrei­ben hat die Handwerks­kam­mer Ulm die erneu­te Mithil­fe bei der Bearbei­tung und Auszah­lung der Überbrü­ckungs­hil­fen an die regio­na­len Betrie­be angeboten.