Ulm (wbo) — Seit Mitte Juli 2020 können Handwerksbetriebe nicht rückzahlbare Überbrückungshilfen des Bundes in Anspruch nehmen, wenn sie erhebliche Umsatzeinbußen aufgrund der Coronakrise hatten. Rund 25 Milliarden Euro stehen laut Bundesregierung zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und Betriebe zur Verfügung.
Die Handwerkskammer Ulm kritisiert, dass bis Ende August 2020 — laut Mitteilung — lediglich rund 250 Millionen Euro an Hilfsgeldern an die bedürftigen Betriebe tatsächlich auch geflossen sind – gerade mal ein Prozent der Gesamtsumme.
“So kann das nicht weiter gehen: Wir plakatieren die Republik mit Segenstaten über 25 Milliarden Euro und während der vorgesehenen Laufzeit bringen wir nicht mal ein Prozent auf die Straße. Unsere Betriebe brauchen diese Unterstützung dringend”, stellt Joachim Krimmer, Präsident der Handwerkskammer Ulm, klar.
Die Antragsfrist ist nun bis 30. September 2020 verlängert worden. Die Laufzeit soll bis Jahresende ausgeweitet werden. Derzeit diskutieren Bund und Länder auch über eine Änderung der aktuell geltenden strengen Konditionen, damit das Programm den betroffenen Handwerksbetrieben helfen kann.
Ein Grund für die schleppende Auszahlung sind die hohen bürokratischen und inhaltlichen Hürden bei der Antragstellung und Auszahlung. Anders als bei den Soforthilfeanträgen werden die Förderanträge nicht von der Handwerkskammer bearbeitet, sondern müssen von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden und werden rein digital verarbeitet.
Diese bürokratischen Hindernisse sowie die hohen Hürden für die Bewilligung der staatlichen Hilfen haben zur Folge, dass bisher nur ein ganz kleiner Bruchteil der coronabedingt notleidenden Unternehmen diese Hilfsgelder beantragt und auch tatsächlich bekommen hat.
“Die Unterstützungsleistung bleibt irgendwo im Rohr stecken. Wenn nur ein Prozent fließt, stellt das die Glaubwürdigkeit unseres politischen Tuns und unsere eigene Fähigkeit in Frage. Das beschreibt eines unserer wesentlichen Probleme: Unser Land ist zu schwierig und zu bürokratisch organisiert”, erklärt Krimmer.
Und weiter: “Diese Bürokratie zerfrisst und zerstört; jedenfalls macht sie es faktisch unmöglich, das zu tun und umzusetzen, was wir uns vorgenommen haben. Wir müssen diese Bürokratiebremse auf allen Feldern mit größter Kraft bekämpfen.”
Die Handwerkskammer Ulm hatte die Bearbeitung der ersten Soforthilfeanträge im Frühjahr organisiert, die Betriebe dazu beraten und die eingegangenen Anträge in der Regel innerhalb von vier Tagen nach Eingang fertig bearbeitet und zur Auszahlung geleitet.
Insgesamt sind so im Gebiet der Handwerkskammer Ulm in kürzester Zeit über 55 Millionen Euro zu rund 5500 regionalen Handwerksbetrieben geflossen. Gleichzeitig wurden rund 1000 Anträge durch die Handwerkskammer auch abgelehnt, da beispielsweise die Bedürftigkeit nicht vorgelegen hatte.
Joachim Krimmer bedauert, dass die Handwerkskammer nicht auch für die jetzigen Anträge und die Auszahlung zuständig gemacht wurde: “Die Erfahrungen aus jüngerer Zeit zeigen: Das hätten wir mit unserer handwerklichen Selbstverwaltung besser gemacht. Verlässlich, schnell, unbürokratisch, in der Sprache unserer Betriebe und trotzdem Steuergelder-schonend.”
Die Handwerkskammer setzt sich schon lange dafür ein, die Bürokratie im Handwerk abzubauen und fordert, die Förderbedingungen für die Überbrückungshilfen zeitnah nachzubessern. Die Auszahlung der Staatshilfe müsse nun deutlich zügiger und bürokratiearmer erfolgen.
Es seien besonders die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch das bürokratische Verfahren benachteiligt würden. Das dürfe nicht dazu führen, dass die betroffenen Betriebe diese wichtige Unterstützungsleistungen nicht beantragen oder erhalten.
Die Handwerkskammer Ulm hat sich in einem persönlichen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und die baden-württembergische Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut gewandt, um auf diesen Missstand und den Bedarf der Handwerksbetriebe hinzuweisen.
In dem Schreiben hat die Handwerkskammer Ulm die erneute Mithilfe bei der Bearbeitung und Auszahlung der Überbrückungshilfen an die regionalen Betriebe angeboten.