LUHANSK/DONEZK (dpa) — Russland führt die Schein­re­fe­ren­den in den besetz­ten Gebie­ten der Ukrai­ne weiter fort. Die Menschen sollen über einen Beitritt zum Riesen­reich entschei­den. Inter­na­tio­nal halten die Protes­te an.

Ungeach­tet hefti­ger inter­na­tio­na­ler Protes­te hat in von Moskau besetz­ten ukrai­ni­schen Gebie­ten der zweite Tag der Schein­re­fe­ren­den über einen Beitritt zu Russland begon­nen. Russi­sche Staats­me­di­en zeigten am Samstag erneut Bilder von Bürgern an Wahlur­nen. Die völker­rechts­wid­ri­gen Abstim­mun­gen in den ostukrai­ni­schen Gebie­ten Luhansk und Donezk sowie in Saporischschja und Cherson im Süden sind auf fünf Tage bis einschließ­lich kommen­den Diens­tag angesetzt.

In sozia­len Netzwer­ken kursier­te unter anderem ein Video, das bewaff­ne­te Männer in einem Hausflur zeigt und dokumen­tie­ren soll, wie die russi­schen Besat­zer Anwoh­ner zum Urnen­gang zwingen. Der ukrai­ni­sche General­stab berich­te­te, in Cherson und Saporischschja erhiel­ten die ersten Männer Mobili­sie­rungs­be­schei­de für die russi­sche Armee.

Russlands Präsi­dent Wladi­mir Putin hatte am vergan­ge­nen Mittwoch eine Teilmo­bil­ma­chung seiner Streit­kräf­te befoh­len. In den erober­ten ukrai­ni­schen Gebie­ten verteilt Moskau schon seit Monaten russi­sche Pässe. Der ukrai­ni­sche Präsi­dent Wolodym­yr Selen­skyj hat deshalb davor gewarnt, dass der Kreml diese neuen Russen nach der Annexi­on ihrer Heimat zum Kampf gegen die ukrai­ni­sche Armee einzie­hen werde. «Verste­cken Sie sich auf jeden Fall vor der russi­schen Mobili­sie­rung», riet er Männern in den besetz­ten Regionen.

Russland will sich mit Hilfe des Ergeb­nis­ses die Gebie­te einver­lei­ben und beruft sich auf das «Selbst­be­stim­mungs­recht der Völker». Weder die Ukrai­ne noch die inter­na­tio­na­le Gemein­schaft erken­nen die Abstim­mung unter der Besat­zungs­macht Russland an. Es handelt sich um Schein­re­fe­ren­den, weil sie ohne Zustim­mung der Ukrai­ne, unter Kriegs­recht und nicht nach demokra­ti­schen Prinzi­pi­en ablau­fen. Auch eine freie Arbeit inter­na­tio­na­ler unabhän­gi­ger Beobach­ter ist nicht möglich.