BERLIN (dpa) — Häufig wandern Postwurf­sen­dun­gen ungele­sen direkt in den Papier­korb. Würden nur Haushal­te Werbung im Brief­kas­ten haben, die dies wirklich wünschen, könnte CO2 in erheb­li­cher Menge einge­spart werden.

Ungewoll­te Brief­kas­ten­wer­bung verur­sacht nach Berech­nun­gen der Deutschen Umwelt­hil­fe jährlich einen Ausstoß von mehr als einer halben Milli­on Tonnen Kohlen­di­oxid (CO2).

Demnach könnten bei der Papier­her­stel­lung pro Jahr bis zu 535.000 Tonnen des Klima­ga­ses gespart werden, wenn nur noch jene Haushal­te Werbe­post erhiel­ten, die das auch wünsch­ten. Das geht aus aktuel­len Daten hervor, die der Umwelt­ver­band an diesem Freitag vorstellt und die der dpa vorab vorlagen.

Derzeit gilt die Regelung, dass Haushal­te unerwünsch­te Werbe­post expli­zit ableh­nen müssen, etwa per Aufkle­ber «Bitte keine Werbung», wenn sie nichts erhal­ten möchten. Die Deutsche Umwelt­hil­fe fordert, per Gesetz eine umgekehr­te «Opt-In-Regelung» einzu­füh­ren, die den Einwurf von Werbe­post nur noch bei jenen erlaubt, die ausdrück­lich auf dem Brief­kas­ten markie­ren, dies zu wollen.

Nach Schät­zun­gen des Umwelt­bun­des­amts fallen pro Haushalt wöchent­lich etwa 500 bis 700 Gramm unver­lang­te Werbung und kosten­lo­se Zeitun­gen an. Die DUH schätzt, dass etwa drei Viertel der Bürge­rin­nen und Bürger keine Werbung mehr erhiel­ten, wenn eine Opt-In-Regel gelten würde. Auf dieser Annah­me basie­re auch das errech­ne­te CO2-Einsparpotenzial.

Bislang würden ledig­lich etwa 28 Prozent der Bürger per Aufkle­ber kennt­lich machen, dass sie keine Werbe­post wünsch­ten, schreibt die DUH in Berufung auf Daten der Zeitungs­markt­for­schungs­ge­sell­schaft ZMG.

Bereits im vergan­ge­nen Dezem­ber hatte sich der Verband mit diesem Anlie­gen und 100.000 gesam­mel­ten Unter­schrif­ten an das Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um gewandt. Zur gewünsch­ten Geset­zes­än­de­rung kam es bislang nicht. Auf dpa-Anfra­ge teilt das Minis­te­ri­um mit, dass es das Anlie­gen der Umwelt­schüt­zer nachvoll­zie­hen könne und dass mögli­che Regelungs­op­tio­nen derzeit geprüft würden. Noch seien aber wichti­ge Abwägungs­fra­gen ungeklärt, etwa mit Blick auf mögli­che Nachtei­le für örtli­che Unternehmen.

Werbe­post sei beispiels­wei­se für den statio­nä­ren Handel «ein wichti­ges Instru­ment der Absatz­för­de­rung», erklär­te eine Spreche­rin. Darüber hinaus könnte ein Opt-In-Regelung auch die Presse­frei­heit betref­fen, wenn etwa Anzei­gen­blät­ter mit redak­tio­nel­lem Teil von einem Verbot erfasst würden.