STUTTGART (dpa/lsw) — Umwelt­mi­nis­te­rin Thekla Walker (Grüne) hat die Verbrau­cher aufge­for­dert, nur zugelas­se­ne Feuer­werks­kör­per zu kaufen. Es solle unbedingt auf die CE-Kennzeich­nung geach­tet werden, teilte die Grünen-Politi­ke­rin am Diens­tag in Stutt­gart mit. Raketen und Böller dürfen von Donners­tag an im Handel verkauft werden.

Zugleich forder­te Walker zur Rücksicht­nah­me auf. «Wir sollten uns über die Auswir­kun­gen im Klaren sein, die die Knalle­rei auf unsere Umwelt hat.» Insbe­son­de­re für Tiere mit feinem Gehör sei der Krach purer Stress.

Feuer­werk darf laut Mittei­lung nur am 31. Dezem­ber und am 1. Januar 2023 benutzt werden. In manchen Kommu­nen bestün­den engere zeitli­che Einschrän­kun­gen; in bestimm­ten Teilen einer Gemein­de könne das Zünden von Feuer­werk auch komplett verbo­ten sein. Bei Kinder- und Alten­hei­men, Kranken­häu­sern und Kirchen sei das Knallen von Böllern und Abschie­ßen von Raketen aus Lärmschutz­grün­den untersagt.

Gesund­heits­mi­nis­ter Manne Lucha (Grüne) mahnte zum vorsich­ti­gen Umgang mit den Feuer­werks­kör­pern. Es würden in diesem Jahr wieder mehr Verletz­te in den Kranken­häu­sern und Notauf­nah­men erwar­tet, sagte er. «Viele dieser Verlet­zun­gen sind vermeid­bar. Wer verant­wor­tungs­voll mit Feuer­werk umgeht oder vielleicht sogar darauf verzich­tet, hilft damit auch den Kranken­häu­sern und ihren Beschäftigten.»