BAD WALDSEE — Nach einem Verkehrs­un­fall am Diens­tag­abend, bei dem ein 70-Jähri­ger getötet wurde (wir berich­te­ten: https://wochenblatt-online.de/toedlicher-verkehrsunfall-auf-der-b-30/), ist der 46 Jahre alte Unfall­ver­ur­sa­cher in Unter­su­chungs­haft.

Der Mann war mit seinem Lkw nach der tödli­chen Kolli­si­on weiter­ge­fah­ren und konnte von der Polizei auf Höhe des Indus­trie­ge­biets “Karrer” zwischen Ravens­burg und Untere­schach gestoppt werden. Bislang liegen keine Hinwei­se auf eine Beein­flus­sung durch Alkohol, Drogen oder Medika­men­te bei dem 46-Jähri­gen vor. Eine Blutent­nah­me, die noch am Abend des Unfall­ta­ges veran­lasst wurde, soll diesbe­züg­lich abschlie­ßend Klarheit verschaffen.

Nach dem Stand der derzei­ti­gen Ermitt­lun­gen besteht der dringen­de Verdacht, dass infol­ge Außer­acht­las­sung der im Verkehr erfor­der­li­chen Sorgfalt der Auflie­ger des Sattel­zugs in einer langge­zo­ge­nen Rechts­kur­ve nach links auf die Gegen­fahr­bahn ausge­bro­chen ist, wodurch es zu einer Frontal­kol­li­si­on zwischen dem Heck des Lkw-Auflie­gers und dem Pkw des getöte­ten 70-Jähri­gen kam.

Darüber hinaus besteht der dringen­de Verdacht, dass sich der 46-jähri­ge rumäni­sche Lkw-Fahrer, obwohl er den Unfall bemerkt hat, unerlaubt vom Unfall­ort entfernt hat. Der 46-Jähri­ge wurde am Mittwoch­nach­mit­tag dem zustän­di­gen Haftrich­ter des Amtsge­richts Ravens­burg vorge­führt. Dieser erließ auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Ravens­burg Unter­su­chungs­haft­be­fehl wegen fahrläs­si­ger Tötung und unerlaub­tem Entfer­nen vom Unfall­ort (Unfall­flucht). Seither befin­det sich der Unfall­fah­rer in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt. Die Ermitt­lun­gen dauern an, wobei von der Staats­an­walt­schaft ein techni­sches sowie ein verkehrs­ana­ly­ti­sches Gutach­ten in Auftrag gegeben wurde.