STUTTGART (dpa/lsw) — Kleine Unter­neh­men aus Baden-Württem­berg, die beson­ders von den gestie­ge­nen Energie­kos­ten betrof­fen sind, können ab Mittwoch die vom Bund finan­zier­ten Härte­fall­hil­fen beantra­gen. Voraus­sicht­lich ab Ende März könnten die Daten auch bei der L‑Bank direkt in einem Portal einge­ge­ben werden, teilte das Wirtschafts­mi­nis­te­ri­um mit. Zur Antrag­stel­lung gehöre die Bestä­ti­gung eines Steuer­be­ra­ters, dass die entspre­chen­den Voraus­set­zun­gen vorlägen.

Wirtschafts­mi­nis­te­rin Nicole Hoffmeis­ter-Kraut kriti­sier­te laut Mittei­lung, dass die Zusam­men­ar­beit mit dem Bund zuletzt nicht reibungs­los funktio­niert habe. Immer wieder habe Unklar­heit in Bezug auf die Ausge­stal­tung des Programms geherrscht. «Das hat — zurecht — zu Verär­ge­rung bei den betrof­fe­nen Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mern gesorgt», sagte die CDU-Politikerin.

Ende Januar hatte der Haushalts­aus­schuss des Bundes­tags 375 Millio­nen Euro für die Härte­fall­un­ter­stüt­zung kleiner und mittle­rer Firmen freige­ge­ben — diese umfass­te aber keine Hilfen für Nutzer von Heizöl und Pellets. Nach schar­fer Kritik etwa von Wirtschafts­ver­bän­den beschloss der Ausschuss, dass betrof­fe­ne Firmen in Härte­fäl­len doch Geld vom Bund bekom­men sollen. Die Mittel für die Härte­fall­re­ge­lung werden um 25 Millio­nen Euro angehoben.

Firmen mit bis zu 500 Beschäf­tig­ten, die 2022 wegen der stark gestie­ge­nen Energie­prei­se ein Minus vor Zinsen, Steuern und Abschrei­bun­gen erwirt­schaf­te­ten, können einen Antrag stellen. Sie müssen unter anderem mindes­tens eine Verdrei­fa­chung der Energie­kos­ten nachwei­sen können.