TUTTLINGEN — Nach erfolg­rei­chen 16 Jahren im Gesund­heits­amt des Landrats­am­tes Tuttlin­gen tritt Amtslei­ter Dr. Siegfried Eichin mit Ablauf des Monats April 2022 in den wohlver­dien­ten Ruhestand ein. Im Ausschuss für Sozia­les und Gesund­heit am 30. März 2022 wurde er feier­lich verabschiedet.

Seine Laufbahn beim öffent­li­chen Dienst begann Dr. Eichin 1989 beim Landrats­amt Rottweil als Arzt im Gesund­heits­amt. Ein Jahr später absol­vier­te er die Facharzt­prü­fung für den öffent­li­chen Gesundheitsdienst.

Als Dr. Eichin zum 1. April 2006 mit 25% seiner Arbeits­zeit zum Landkreis Tuttlin­gen abgeord­net wurde, war er paral­lel weiter­hin noch in Rottweil tätig. Zum 15. Januar 2007 erfolg­te dann die vollstän­di­ge Verset­zung zum Landkreis Tuttlin­gen und damit die Übernah­me der Leitung des Gesundheitsamts.

Landrat Stefan Bär lobte bei der Verab­schie­dung den außer­or­dent­li­chen Einsatz und das große Engage­ment von Dr. Eichin und dankte ihm für seine wertvol­le Arbeit. Zudem ging er auf die vielfäl­ti­gen Aufga­ben und Heraus­for­de­run­gen ein, die dieser in den letzten 16 Jahren gemeis­tert habe. Dazu zähle in beson­de­rem Maße die Corona-Pande­mie, die das gesam­te Kreis­ge­sund­heits­amt bis an seine Belas­tungs­gren­zen gebracht habe und nach wie vor eine große Heraus­for­de­rung darstel­le. Landrat Stefan Bär beton­te dabei die beson­ne­ne und ruhige Art von Dr. Eichin: „Sie waren der berühm­te „Fels in der Brandung“, den wir in dieser Pande­mie gebraucht haben. Selbst an den Wochen­en­den zeigten Sie vollen Einsatz und waren immer erreich­bar. Das war eine enorm harte und heraus­for­dern­de Zeit, welche Sie mit Bravour gemeis­tert haben.“

Das Ausschei­den von Dr. Eichin aus dem Gesund­heits­amt Tuttlin­gen wird sehr bedau­ert, denn dadurch verliert das Landrats­amt Tuttlin­gen eine langjäh­ri­ge und sehr geschätz­te Führungskraft.

Als Nachfol­ger ist Dr. John Paul Fobiwe auch dank der Vermitt­lung von Dr. Eichin schon im Amt tätig, sodass ein nahtlo­ser Übergang in der Führungs­ebe­ne sicher­ge­stellt werden konnte.