Am Tag danach erinnern nur noch Markie­run­gen auf der Fahrbahn an die Tragö­die. Ein Junge ist tot — mögli­cher­wei­se weil sich zwei Männer ein illega­les Autorennen liefer­ten. Die Polizei sucht nach Zeugen.

Der Junge hatte am Samstag­abend die Budapes­ter Straße in Richtung Zentrum von einem Grünstrei­fen aus überquert, als der 31 Jahre alte Autofah­rer ihn mit seinem Wagen erfass­te. Das Kind wurde gegen eine Bushal­te­stel­le geschleu­dert. Es kam mit lebens­ge­fähr­li­chen Verlet­zun­gen in ein Kranken­haus und starb dort wenig später. Der Junge stammt genau wie die beiden Autofah­rer aus Syrien.

Gegen den 31-jähri­gen wird wegen fahrläs­si­ger Tötung und gefähr­li­chen Eingriffs in den Straßen­ver­kehr ermit­telt. Zudem wurde gegen beide Männer ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen eines verbo­te­nen Kraft­fahr­zeug­ren­nens einge­lei­tet, teilte die Polizei weiter mit. Die Führer­schei­ne der beiden Männer wurden eingezogen.

Am Tag darauf erinner­ten nur noch Markie­run­gen von der Unfall­auf­nah­me an das Unglück. Nach Angaben der Polizei waren insge­samt drei Kinder über die Straße gerannt. Die anderen blieben unverletzt.

Raserei und illega­le Straßen­ren­nen gelten seit 2017 in Deutsch­land als Straf­tat und nicht mehr als Ordnungs­wid­rig­keit. Nach dem Straf­ge­setz­buch wird das mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstra­fe geahn­det. In Berlin sorgte ein Fall aus dem Jahr 2016 für Schlag­zei­len, bei dem ein Raser wegen Mordes zu einer lebens­lan­gen Freiheits­stra­fe verur­teilt worden war. Er hatte sich mit einem anderen Mann in der Berli­ner Innen­stadt ein Rennen gelie­fert. Bei der Kolli­si­on mit einem anderen Auto starb ein Rentner. Der Bundes­ge­richts­hof hatte vor ein paar Wochen das Urteil bestätigt.

Eine Umfra­ge unter den Bundes­län­dern ergab unlängst, dass die Zahl der Raser und «Rennfah­rer» auf Deutsch­lands Straßen wächst. Obwohl die Bundes­re­gie­rung dies zum Straf­tat­be­stand machte, sind die Fallzah­len in vielen Bundes­län­dern zum Teil drama­tisch gestie­gen. Demnach zählte die Polizei in neun Bundes­län­dern im Jahr 2019 rund 1900 Fälle, etwa 700 mehr als ein Jahr zuvor. Darun­ter fallen neben illega­len Rennen auch Einzel­ra­ser, die mit Höchst­ge­schwin­dig­keit unter­wegs waren sowie Flucht vor der Polizei bei Verfolgungsjagden.

Exper­ten zufol­ge kommen organi­sier­te illega­le Rennen kaum noch vor. Häufig sind dagegen kurzfris­ti­ge Rennen oder sponta­ne Aufein­an­der­tref­fen. «Es kann auch einer allein sein, der sozusa­gen gegen die Stopp­uhr fährt», sagt der Sprecher des bayeri­schen Innenministeriums.

Verkehrs­si­cher­heits­for­scher Jörg Kubitz­ki vom Allianz Zentrum für Technik in Ismaning (Bayern) sieht das Raser­phä­no­men als extre­me Ausprä­gung allge­mein zuneh­men­der Rücksichts­lo­sig­keit im Verkehr: «Die Mehrheit der Autofah­rer verhält sich vernünf­tig, dennoch muss man bei einer wachsen­den Zahl von Menschen einen Verfall der Verkehrs­mo­ral bekla­gen, der sich auch noch durch eine ganze Reihe anderer Gefähr­dun­gen im Straßen­ver­kehr ausdrückt.»