Für die einen gehört ein Jahres­ab­schluss mit Raketen einfach dazu, die anderen wollen die priva­te Bölle­rei verbie­ten. Dieses Jahr ist durch die Corona-Pande­mie vieles anders. Diese Regeln gelten.

Auch Silves­ter soll in Deutsch­land zur stillen Nacht werden. Der Verkauf von Pyrotech­nik wurde in diesem Jahr generell verbo­ten. An Silves­ter und Neujahr gilt zudem bundes­weit ein An- und Versammlungsverbot.

Darf man jetzt trotz­dem noch böllern? Und wenn ja, wo? Fragen und Antwor­ten zu den aktuel­len Vorschriften.

Wieso wurde der Verkauf in Deutsch­land verboten?

Mit der Regelung sollen Verlet­zun­gen beim Abbren­nen von Feuer­werk in der Silves­ter­nacht verhin­dert werden. «Das Verkaufs­ver­bot für Silves­ter­feu­er­werk schützt unsere Kranken­häu­ser vor Überlas­tung», sagte Innen­mi­nis­ter Horst Seeho­fer (CSU) hinsicht­lich der durch die Corona-Pande­mie stark beanspruch­ten Klini­ken und Notfallambulanzen.

Welches Feuer­werk genau wird nicht verkauft?

Konkret verbo­ten wurde bundes­weit der Verkauf von Feuer­werk der Katego­rie F2, also das klassi­sche Silves­ter­feu­er­werk wie Raketen, Knaller oder Batte­rien. Für die Branche, die 95 Prozent ihrer Jahres­er­lö­se im Dezem­ber erwirt­schaft, ein herber Verlust: Laut dem Verband der pyrotech­ni­schen Indus­trie (VPI) gab es 2019 rund 130 Millio­nen Euro Umsatz.

Wo darf ich an Silves­ter böllern — wo nicht?

Der Feuer­werks­ver­kauf ist zwar verbo­ten, aber nicht immer auch ausdrück­lich das Zünden von Raketen. Hierzu gibt es unter­schied­li­che Regelun­gen in Ländern und Städten. Hier ein paar Beispiele:

- In Deutsch­lands bevöl­ke­rungs­reichs­tem Bundes­land Nordrhein-Westfa­len etwa gibt es kein grund­sätz­li­ches Böller­ver­bot. Aller­dings verbie­tet die Corona-Schutz­ver­ord­nung des Landes das Zünden auf beleb­ten Straßen und Plätzen. In Bonn ist Pyrotech­nik dagegen im gesam­ten Stadt­ge­biet verboten.

- Auch in der Haupt­stadt bleibt das Zünden von Böllern vieler­orts verbo­ten: Der Berli­ner Senat veröf­fent­lich­te dazu eine Liste mit 56 Orten — darun­ter Sehens­wür­dig­kei­ten wie das Branden­bur­ger Tor. Trotz des Verkaufs­ver­bots von Feuer­werk berei­tet sich die Berli­ner Feuer­wehr für die Silves­ter­nacht in gleicher Weise wie in den Vorjah­ren auf den Ausnah­me­zu­stand vor.

- In den sächsi­schen Großstäd­ten Dresden und Chemnitz etwa sollen zu Silves­ter und am Neujahrs­tag folgen­de Regeln einge­hal­ten werden: In Dresden gilt das Feuer­werks­ver­bot stadt­weit auf allen öffent­li­chen und priva­ten Flächen. In Chemnitz bezieht es sich auf alle öffent­li­chen Flächen sowie auf priva­te, die für jeder­mann zugäng­lich sind, beispiels­wei­se Parkplät­ze von Supermärkten.

Darf ich Böller aus dem Ausland nutzen?

Bekannt ist, dass im Grenz­ge­biet zu Deutsch­land manch­mal auch illegal impor­tier­te Pyrotech­nik über den Laden­tisch wandert. Notärz­te warnen vor dem Zünden solch nicht erlaub­ter Böller und Feuer­werks­kör­per. Diese enthal­ten laut Bundes­an­stalt für Materi­al­for­schung und ‑prüfung (BAM) oft nicht nur Schwarz­pul­ver, sondern sind mit einem viel stärker reagie­ren­den Blitz­knall­satz gefüllt. Auch Pyrotech­nik, die im Ausland legal ist, könne deutlich kraft­vol­ler als in Deutsch­land zuläs­si­ge Ware sein. Wenn nicht zugelas­se­ne Feuer­werks­kör­per gezün­det werden, kann es zu schwe­ren Verlet­zun­gen kommen: «Die Spreng­wir­kung solcher Produk­te ist oft unbekannt oder unkal­ku­lier­bar», warnt Jan-Thors­ten Gräsner, Notarzt und Sprecher bei der Deutschen Gesell­schaft für Anästhe­sio­lo­gie und Intensivmedizin.

Wie sieht es in den Nachbar­län­dern aus?

In Polen sind weder Verkauf noch Nutzung von legalem Feuer­werk verbo­ten — das haben zuletzt auch viele Besucher aus Berlin und Branden­burg genutzt. Inzwi­schen gelten aber stren­ge Quaran­tä­ne­re­geln für Polen-Besucher. In Tsche­chi­en ist der Verkauf von nicht lebens­not­wen­di­gen Waren wie Feuer­werks­kör­pern aufgrund der Corona-Pande­mie grund­sätz­lich verboten.

Darf ich Feuer­werk aus dem vergan­ge­nen Jahr nutzen?

Wer noch Feuer­werk übrig hat, sollte es nicht mehr zünden, empfiehlt die BAM. Hinter­grund ist, dass länger aufbe­wahr­tes Feuer­werk durch die Aufnah­me von Feuch­tig­keit seine Funkti­on verliert oder langsa­mer reagie­ren kann. Wer dann öfter anzün­det, kann eine böse Überra­schung erleben. Auch übermä­ßig trocken aufbe­wahr­tes Feuer­werk kann seine Funkti­on verän­dern und schnel­ler oder langsa­mer reagieren.

Was darf ich Silves­ter überhaupt noch?

Laut Bundes­re­gie­rung sind in der Silves­ter­nacht priva­te Zusam­men­künf­te des eigenen und eines weite­ren Haushalts erlaubt. Maximal dürfen sich dabei fünf Perso­nen treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Im Gegen­satz zum Verkaufs­ver­bot von Erwach­se­nen-Feuer­werk dürfen Händler Wunder­ker­zen, Tisch­feu­er­werk und sogenann­tes Kinder­feu­er­werk anbie­ten. In den Corona-Schutz­ver­ord­nun­gen der Länder ist meist von öffent­li­chen Feuer­wer­ken und Böllern auf öffent­li­chen Plätzen und Straßen die Rede. Das Verbot gilt überwie­gend nicht für das Zünden von Feuer­werks­kör­pern im priva­ten Raum.

Muss ich dennoch mit einer Strafe rechnen?

Rechts­exper­ten wie der Anwalt Chris­ti­an Solme­cke sehen in der Regel keine Gefahr von straf- oder ordnungs­recht­li­chen Folgen, wenn Verbrau­cher an Silves­ter Feuer­werks­kör­per im priva­ten Raum zünden — etwa im eigenen Garten, auf Terras­se oder Balkon. In Nieder­sach­sen wurde die Corona-Schutz­ver­ord­nung mit einem generel­len Feuer­werks­ver­bot jüngst durch das Oberver­wal­tungs­ge­richt Lüneburg außer Kraft gesetzt. In dem Bundes­land ist das Böllern unter anderem im priva­ten Raum wieder erlaubt.

Darf im nächs­ten Jahr wieder geböl­lert werden?

Das bleibt unklar, ist aber nach einem Ende der Pande­mie wahrschein­lich. Obwohl 71 Prozent der Deutschen nach einer Umfra­ge des Meinungs­for­schungs­in­sti­tuts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur das Verbot von Feuer­werk zu Silves­ter für richtig halten, will etwa Bundes­fa­mi­li­en­mi­nis­te­rin Franzis­ka Giffey (SPD) das Böller­ver­kaufs­ver­bot nicht zum Maßstab für kommen­de Jahre machen, wie sie kürzlich sagte.